Für die Ärztinnen und Ärzte im Anwendungsbereich der AVR DD beschließt die Arbeitsrechtliche Kommission nach intensiver Diskussion in Anlehnung an die Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern Folgendes:
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Entgelte der Ärztinnen und Ärzte um 2,2 Prozent und ab dem 1. Dezember 2015 um weitere 1,9 Prozent. Auch die Bereitschaftsdienstentgelte werden erhöht. Beide Seiten einigten sich ferner auf einen einheitlichen Anspruch aller Ärzte auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Darüber hinaus wurde der Geltungsbereich des § 1 c AVR DD auf Ärztinnen und Ärzte erweitert, die in anderen als den in § 1 c genannten Einrichtungen überwiegend ärztlich-kurativ tätig sind. Es wurde von beiden Seiten eine Antragsfriedenspflicht bis zum 31. August 2016 vereinbart.
In Bezug auf die im Dezember abgeschlossene Prozessvereinbarung wurde eine detaillierte Weiterarbeit in einer Arbeitsgruppe verabredet, so dass die ARK im Januar/Februar 2016 über eine beschlussreife Vorlage abstimmen kann. Hierzu ist es notwendig, dass im laufenden Jahr 2015 im ständigen Wechsel zwischen Arbeitsgruppe, Fachausschuss und ARK die hierfür notwendigen Eckpunkte beschrieben und verhandelt werden.