Die Dienstgeberseite der ARK DD hat erneut den Schlichtungsausschuss angerufen.
Grund ist eine angebliche Blockade der Dienstnehmerseite bei ausstehenden Entgelterhöhungen. Dahinter steckt aber wohl eher ein Interesse der Dienstgeber an einer einseitigen Festlegung der Arbeitsbedingungen in der Diakonie.
Zu den bisherigen von der Dienstgeberseite gemachten Angeboten stellt der Fachausschuss der Dienstnehmerseite nochmals fest:
- Die bereits beschlossenen 2,6 % Steigerung im Jahre 2016 und die von den Dienstgebern zum 01.08.2017 (für einige Bereiche erst zum 01.10.2017) angebotenen 2,7 % im Jahr 2017 ergeben nicht – wie von der Dienstgeberseite in Pressemitteilungen dargestellt – tatsächliche Einkommensverbesserungen in Höhe von 5,3 %, sondern im Ergebnis nur eine Erhöhung von 1,08 % für 2016 und höchstens 1,13 % für 2017, also nicht einmal die Hälfte der Dynamik im öffentlichen Dienst.
- Davon abgezogen werden muss noch die beantragte Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an der Zusatzversorgung, die ab dem nächsten Jahr in vielen Bereichen 0,4 oder 0,6 % beträgt und weiter ansteigen wird.
- Die vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärte Kürzung der Jahressonderzahlung soll wieder möglich werden: denkbar ist eine Reduzierung des Jahreseinkommens um bis zu 4 %.
Seit Monaten bemüht sich die Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK-DD) um eine Einigung in den laufenden Entgeltverhandlungen. Weil die Dienstgeberseite von Beginn an nicht gewillt war, gleichberechtigte Gespräche zu führen, droht nun ein Scheitern des gesamten Verfahrens und damit verbunden erhebliche Nachteile für die bundesweit rund 120.000 betroffenen Beschäftigten in der Diakonie.
Nach ersten ergebnislosen Verhandlungsrunden hat die Dienstgeberseite ohne Absprache mit der Dienstnehmerseite bereits im letzten Jahr den Schlichtungsausschuss angerufen. Dessen Vorsitzender ist ohne Beteiligung der Dienstnehmer vom Kirchengerichtshof der EKD eingesetzt worden. Schon zu Beginn des Schlichtungsverfahrens musste die Dienstnehmerseite feststellen, dass der Vorsitzende seiner Aufgabe, die strukturell bedingte schwache Verhandlungsposition der Dienstnehmer zu stärken, nicht nachkam. Wenn für die Mitarbeitenden schon kein Recht auf Streik bestehe, um ihre Forderungen zu unterstreichen, dann solle der Vorsitzende eines Schlichtungsausschusses doch bei aller Neutralität die Interessen der Dienstnehmer stärken, urteilte das Bundesarbeitsgericht schon 2012. Daher ist der Schlichtungsausschuss ein völlig anders gestaltetes Gremium als die „Schlichtungsverfahren in Tarifkonflikten anderer Branchen (z.B. Bahn, Piloten)“ . Die Dienstgeber wollen glauben machen, dass dort auch eine einzelne Stimme über Wohl und Wehe der Mitabeitenden endgültig entscheidet, wie es in der Diakonie der Fall ist. Das ist bekanntermaßen nicht der Fall: der Schlichter im profanen Leben kann lediglich Vorschläge unterbreiten, die am Ende immer der Zustimmung der Gewerkschaften bedürfen
In der ersten Sitzung wurde aber schon deutlich, dass zurzeit keine Ausgewogenheit bei dieser Schlichtung zu erreichen ist. Der Vorsitzende stimmte fast allen Anträgen der Dienstgeber zu. Bis auf eine nahezu unbedeutende Ausnahme wurden hingegen alle Anträge der Dienstnehmerseite abgelehnt. Infolgedessen blieb die Dienstnehmerseite den weiteren Verhandlungen fern. Es bestand keinerlei Aussicht, auf diesem Wege eine Einigung zu erzielen.
Immer mehr zeigt sich, dass die Dienstgeberseite den dritten Weg verlassen will. Anstatt mit den Dienstnehmern auf Augenhöhe zu verhandeln, wird jetzt wieder der Schlichtungsausschuss bemüht, um ohne Dienstnehmer die eigenen Interessen durchsetzen zu können.
Die Dienstnehmerseite plant trotzdem, die Dienstgeber für ein Gespräch zu gewinnen, um auszuloten, ob eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zum Wohle der Einrichtungen und der Mitarbeitenden in der Diakonie in Zukunft möglich werden kann.