Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Diakonie-Arbeitgeber gewähren nur 50% der Gehaltssteigerung des öffentlichen Dienstes
Am 3. April 2017 wurde von den Dienstgebern im Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Diakonie Deutschland zusammen mit dem angeblich neutralen Vorsitzenden das Ende des DRITTEN WEGES eingeläutet.
Die Dienstnehmerseite hatte aus Protest gegen mannigfaltige Form- und Verfahrensfehler nicht an der Sitzung teilgenommen.
So wurde nun Dienstgeberseitig festgesetzt, dass die Entgelte der Mitarbeitenden um 2,7 % steigen für einige Beschäftigtengruppen ab dem 1. Juli 2017 für andere ab dem 1.September 2017 . Verglichen mit dem öffentlichen Dienst fällt die Steigerung damit nur etwa halb so hoch aus. Dennoch feiert die Dienstgeberseite dies als „hohes Entgegenkommen“, zu dem man sich nur „schweren Herzens“ habe bewegen lassen.
Schon im vergangenen Jahr hatten die Dienstgeber nur die Hälfte der Steigerung des öffentlichen Dienstes zugestanden.
Darüber hinaus wurden weitere Nachteile für die Beschäftigten festgelegt:
Die vom Bundesarbeitsgericht fast unmöglich gemachte Möglichkeit zu Kürzung der Weihnachtszuwendung wurde jetzt „rechtssicher“ gemacht, was die Absenkung der Jahresbezüge um gut 5 % ermöglicht.
Auch die jetzt neu eingeführte „Beteiligung“ der Beschäftigten an den Beiträgen zur Zusatzversorgung, ab einer Umlage von 4,5 % werden die Mitarbeiter hälftig zu Kasse gebeten, ist eine reine Gehaltskürzung. Entgegen der Dienstgeber-Propaganda führt dies nicht zur Sicherung der Zusatzversorgung, sondern nur zur Entlastung des einzelnen Arbeitgebers und belohnt sein schlechtes Wirtschaften.
Von der Dienstnehmerseite wird dann auch noch Dank dafür erwartet, dass man großzügig auf weitere Kürzungsabsichten verzichtet habe, so sollten ganze Bereiche wie die Altenhilfe zusätzlich im zweistelligen Prozentbereich abgesenkt werden.
Viele Mitarbeitende werden also am Ende des Sommers weniger Geld in der Tasche haben als vor den Beschlüssen der Dienstgeber in Kooperation mit dem gegen den Willen der Dienstnehmer eingesetzten Vorsitzenden. Die Strategie der Dienstgeber ist wohl aufgegangen, nach der Beantragung von utopischen Absenkungen bei einem „Schlichter“ Schutz zu suchen, der dem Getöse über fehlende Finanzen der Diakonie eher zugänglich ist als die Dienstnehmer in der ARK-DD, die versucht hatten, die Mitarbeitenden in der Diakonie vor finanziellen Einbußen zu bewahren.
Obwohl die Dienstnehmer zu einem klärenden Gespräch zwei Tage später eingeladen hatten, hielt die Diakonie es für wichtig, zu demonstrieren, dass der DRITTE WEG, der immer als vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Dienstgemeinschaft verkauft wird, gut ohne Dienstnehmer funktioniert. So wird in Zukunft wohl das diakonische Arbeitsrecht nur noch von Dienstgebern nach deren Vorstellungen gestaltet.
Der Fachausschuss der Dienstnehmer ist jedenfalls der Auffassung, dass so die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes zum Ausschluss des Streikrechtes auf keinen Fall eingehalten sind; die Mitarbeitenden werden selbst entscheiden müssen, ob sie diesen von Dienstgebern beherrschten DRITTEN WEG weiter ertragen möchten.