Am 21. Februar 2018 ist eine Entgelterhöhung von insgesamt 8,1 % in drei Stufen für die Jahre 2017 und 2018 von der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Mitarbeitenden in der Diakonie beschlossen worden.
Nach knapp zwei Jahren Stillstand in der Kommission ist es nun zu einer gemeinsamen Lösung gekommen. Dem vorangegangen war eine Entscheidung des Kirchengerichts der EKD welches feststellte, dass der Beschluss von nur noch mit Dienstgebern und dem Vorsitzenden besetzten Schlichtungsausschusses vom 3.4.17 unter Verletzung der Ordnung für die ARK-DD zustande gekommen war.
Nach langen Sondierungsgesprächen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern hat sich die ARK nun darauf geeinigt, die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses auch formal aufzuheben und folgende neue Regelungen zu treffen:
Die Entgelttabellen werden ab 1.7.2017 um 2,7 % erhöht; eine weitere Erhöhung um 3 % erfolgt zum 1.3.2018 und zum 1.12.2018 um 2,4 %. Damit ist nach den letzten Runden endlich wieder ein Anschluss an vergleichbare Tarife des öffentlichen Dienstes gefunden.
Für Ärztinnen und Ärzte wurde nach den Erhöhungen von 2,3 % zum 1.1.17 und 2,7 % zum 1.9.17 eine weitere von 1,6 % zum 1.5.2018 beschlossen
Die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zur Zusatzversorgung beträgt ab 1.7.2017
die Hälfte des 4,5 % übersteigenden Beitrages der jeweiligen Kasse, ab dem 1.3.2018 wird die Grenze auf 4,7 % angehoben. Der Arbeitnehmeranteil ist auf 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts gedeckelt.
In Umsetzung der Rechtsprechung des BAG zur Tariftreue wurde der § 1 der AVR-DD konkretisiert. Somit ist Dienstgebern, die ihre Mitarbeitenden unterhalb des Niveaus der AVR-DD beschäftigen verwehrt, automatisch weitere Absenkungen z. B. bei der Jahressonderzahlung vorzunehmen.
Mit diesen Beschlüssen sind entsprechende Vorbehalte, unter denen Gehälter gezahlt worden sind, hinfällig.
Damit ist zum Ende der Amtszeit dieser Kommission wieder eine Basis für die Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen für mehr als 150 000 Mitarbeitende in der Diakonie.
Am 2. März 2018 wird in einer Entsendeversammlung die Besetzung der Dienstnehmer für die nachfolgende ARK bestimmt.