Dienstnehmer warnen vor Änderung des ARGG-EKD
Am 27. Juni hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie Deutschland konstituiert. Erstmalig gab es gemäß der Ordnung für die ARK-DD einen Einführungsgottesdienst mit dem Präsidenten der Diakonie Deutschland, Herrn Pfarrer Ulrich Lilie. Nach Eröffnung der konstituierenden Sitzung erfolgten Hinweise zu Rechten und Pflichten der Mitglieder und es wurden Ernennungsurkunden überreicht. Der Vorstand der Diakonie Deutschland, Herr Dr. Jörg Kruttschnitt, übernahm im Anschluss die Leitung der Sitzung.
Die Dienstnehmerseite hatte diesen gebeten, vor der Wahl des Vorsitzes zur geplanten Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD) Stellung zu beziehen. Sie erwartete eine Erklärung dazu, ob die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) tatsächlich plane, die Geschäftsgrundlage für die Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission schonkurz nach Antritt der neuen ARK-DD einseitig zu Lasten der Dienstnehmerseite zu ändern. Leider erhielten die Dienstnehmervertreter nur vage Antworten; die Dienstgeberseite erklärte, die beabsichtigten Änderungen gar nicht erst zu kennen.
Trotzdem beschloss der Fachausschuss der Dienstnehmer die Wahl zum Vorsitz durchzuführen und so die ARK-DD für die Amtszeit bis 2022 zu konstituieren. Sie betonten aber, dass sie nicht bereit seien, Änderungen am ARGG hinzunehmen, die nur dienstgeberseitig durch die Synode der EKD und ohne Befürwortung der Dienstnehmer beschlossen werden.
Die geplanten Änderungen sollen § 16 des ARGG dahingehend ändern, dass Einrichtungen bei sogenannten Neugründungen frei wählen können, ob sie die AVR-DD oder das in der jeweiligen Region vorgeschriebene Kirchenrecht anwenden; was eine Neugründung ist bleibt der Phantasie der Dienststelle überlassen wie die Vergangenheit bei „Neugründungen“ von Töchtern außerhalb der Diakonie gezeigt hat. Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen haben dabei keinerlei Einfluss mehr. Bei einem von Einrichtungsleitungen beabsichtigten Wechsel auf die AVR-DD soll die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission so gut wie keine Möglichkeit der Ablehnung haben; im Streitfall soll ein Kirchengericht die fehlende Zustimmung ersetzen können. Für vage beschriebene Konstellationen soll es zudem einen „Bestandsschutz“ geben; diese Einrichtungen würden dem Zugriff von Entscheidungen der zuständigen ARK entzogen.
Die vorgelegten Änderungen sind geeignet, die Regelungen des DRITTEN WEGES völlig willkürlich den Entscheidungen von Dienststellenleitungen preiszugeben und widersprechen allen Regeln, die das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 für einen Ausschluss des Streikrechtes aufgestellt hat. Die Diakonie scheint zurückkehren zu wollen zu einseitig von Arbeitgebern gesetztem Arbeitsrecht. Die Dienstnehmer werden alles daransetzen, eine solche Änderung zu verhindern oder diese dann deutlich als ERSTEN WEG benennen.
Zum Vorsitzenden der ARK-DD wurde Klaus Riedel von der Dienstnehmerseite gewählt und Matthias Bitzmann als Stellvertreter von der Dienstgeberseite.
Nach Verabredungen zu Terminen und Verfahren für die Wahl eines Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses endete die Sitzung pünktlich zum Anpfiff des letzten Spieles der deutschen Nationalmannschaft bei dieser Weltmeisterschaft. Ob dies auch die letzte Sitzung der ARK-DD in ihrer Amtszeit war wird sich am weiteren Vorgehen von Diakonie und EKD entscheiden.