ARK-DD konstituiert sich

Dienstnehmer warnen vor Änderung des ARGG-EKD

Am 27. Juni hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie Deutschland konstituiert. Erstmalig gab es gemäß der Ordnung für die ARK-DD einen Einführungsgottesdienst mit dem Präsidenten der Diakonie Deutschland, Herrn Pfarrer Ulrich Lilie. Nach Eröffnung der konstituierenden Sitzung erfolgten Hinweise zu Rechten und Pflichten der Mitglieder und es wurden Ernennungsurkunden überreicht. Der Vorstand der Diakonie Deutschland, Herr Dr. Jörg Kruttschnitt, übernahm im Anschluss die Leitung der Sitzung.

Die Dienstnehmerseite hatte diesen gebeten, vor der Wahl des Vorsitzes  zur geplanten Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD) Stellung zu beziehen. Sie erwartete eine Erklärung dazu, ob die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) tatsächlich plane, die Geschäftsgrundlage für die Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission schonkurz nach Antritt der neuen ARK-DD einseitig zu Lasten der Dienstnehmerseite zu ändern. Leider erhielten die Dienstnehmervertreter nur vage Antworten; die Dienstgeberseite erklärte, die beabsichtigten Änderungen gar nicht erst zu kennen.

Trotzdem beschloss der Fachausschuss der Dienstnehmer die Wahl zum Vorsitz durchzuführen und so die ARK-DD für die Amtszeit bis 2022 zu konstituieren. Sie betonten aber, dass sie nicht bereit seien, Änderungen am ARGG hinzunehmen, die nur dienstgeberseitig durch die Synode der EKD und ohne Befürwortung der Dienstnehmer beschlossen werden.

Die geplanten Änderungen sollen § 16 des ARGG dahingehend ändern, dass Einrichtungen bei sogenannten Neugründungen frei wählen können, ob sie die AVR-DD oder das in der jeweiligen Region vorgeschriebene Kirchenrecht anwenden; was eine Neugründung ist bleibt der Phantasie der Dienststelle überlassen wie die Vergangenheit bei „Neugründungen“ von Töchtern außerhalb der Diakonie gezeigt hat. Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen haben dabei keinerlei Einfluss mehr. Bei einem von Einrichtungsleitungen beabsichtigten Wechsel auf die AVR-DD soll die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission so gut wie keine Möglichkeit der Ablehnung haben;  im Streitfall soll ein Kirchengericht die fehlende Zustimmung ersetzen können. Für vage beschriebene Konstellationen soll es zudem einen „Bestandsschutz“ geben; diese Einrichtungen würden dem Zugriff von Entscheidungen der zuständigen ARK entzogen.

Die vorgelegten Änderungen sind geeignet, die Regelungen des DRITTEN WEGES völlig willkürlich den  Entscheidungen von Dienststellenleitungen preiszugeben und widersprechen allen Regeln, die das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 für einen Ausschluss des Streikrechtes aufgestellt hat. Die Diakonie scheint zurückkehren zu wollen zu einseitig von Arbeitgebern gesetztem Arbeitsrecht. Die Dienstnehmer werden alles daransetzen, eine solche Änderung zu verhindern oder diese dann deutlich als ERSTEN WEG benennen.

Zum Vorsitzenden der ARK-DD wurde Klaus Riedel von der Dienstnehmerseite gewählt und Matthias Bitzmann als Stellvertreter von der Dienstgeberseite.

Nach Verabredungen zu Terminen und Verfahren für die Wahl eines Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses endete die Sitzung pünktlich zum Anpfiff des letzten Spieles der deutschen Nationalmannschaft bei dieser Weltmeisterschaft. Ob dies auch die letzte Sitzung der ARK-DD in ihrer Amtszeit war wird sich am weiteren Vorgehen von Diakonie und EKD entscheiden.

Fachausschuss Dienstnehmer konstituiert sich

Am 14. Juni 2018 hat sich der Fachausschuss der Dienstnehmer konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Klaus Riedel und zum Stellvertreter Dr. Karlheinz Kurfeß gewählt. Die Mitglieder finden sich in der Tabelle weiter unten.

In der Sitzung wurde Rückschau auf die Arbeit der bisherigen ARK-DD gehalten und Themen gesammelt, die zukünftig zu bearbeiten sind.

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung der ARK-DD soll um den Punkt „Änderung des ARGG EKD“ erweitert werden, um vor der Konstituierung der ARK-DD zu klären, ob die von der Diakonie betriebene einseitige Änderung des Kirchengesetzes eine Basis für eine gemeinsame Arbeit in der Kommission sein kann. Nach Auffassung des Fachausschusses würde die geplante Änderung des § 16 ARGG zu einer Entmündigung der Arbeitsrechtlichen Kommissionen führen und nicht mehr die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes für eine besondere kirchliche Arbeitsrechtsetzung erfüllen.

ARK DD – Dienstnehmerseite
Mitglieder Stellvertreter
Hans-Ulrich Barth (DAViB) Hans Gundel (DAViB)
Thomas Hinkl (vkm-Bayern) Arthur Pauli (vkm-Bayern
Jörg Kamps (vkm-rwl) Tatjana Kostic (vkm Hessen)
Andreas Korff (vkm-rwl) Ronald Brantl (VkM Hannover)
Dr. Karlheinz Kurfeß (MB NRW/RP)
stellv. Vorsitz Fachausschuss
Michael Schaubruch (MB NRW/RP
Frank Lemmer (IDM e.V.) Volker Nagel (IDM e.V.)
Rolf Lübke (Marburger Bund NRW/RP) Ralph Müller (IDM e.V.)
Jörg Nagel (VKM-Sachsen) Markus Böttcher (VKM-EKM)
Dieter-Paul Neumann (MB NRW/RP) Klaus-Martin Bauer (MB Bayern)
Klaus Riedel(vkm-rwl)
Vorsitz Fachausschuss
Marcus Schmidt (vkm Hessen)
Timo Schafhitzel (MB Baden-Württemberg) Dr. Ulrich Haas (MB Baden-Württemberg)
Thomas Zischler (VDM) Sven Sprunghofer (VDM)
Gäste:  
Frank Kölbel (vkm-rwl)
Martin Serrano Mundorf (IDM e.V.)