Beteiligung an der Konzertierten Aktion Pflege geklärt
In der ersten Sitzung der Kommission nach der Konstituierung waren zahlreiche Themen zu bearbeiten. Einen Beschluss gab es nur zu einer Reihe von redaktionellen Änderungen der AVR, in denen Bezüge und Bezeichnungen angepasst wurden. Daneben wurden Regelungen der AVR angesprochen und erklärt, zu denen zukünftig Änderungen gewünscht sind .
In dieser zweiten Sitzung der ARK-DD ist nach der ORDNUNG vorgesehen, den Vorsitz für den Schlichtungsausschuss zu wählen. Dies war aus verschiedenen Gründen trotz Vorarbeit in einer Kleingruppe nicht möglich, so dass die Kommission sich auf Kriterien verständigte, die der einzuberufende Findungsausschuss bei der Auswahl von Kandidatinnen oder Kandidaten nutzen kann.
Auf der Tagesordnung stand auch die Initiative der EKD, das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz zu ändern; eine Diskussion darüber war aufgrund fehlender Informationen zum aktuellen Sachstand nicht möglich. Die Dienstnehmer bemängelten, dass die Kommission nicht in das formale Anhörungsverfahren eingebunden wurde.
Letztlich nahm breiten Raum die Diskussion zur Beteiligung an der Konzertierten Aktion Pflege ein. Nach den Informationen vom Vorstand der Diakonie Deutschland zum Thema wurde versucht, eine Basis für die Beteiligung der Arbeitsrechtlichen Kommission in diesem Gremium zu verabreden. Es mündete letztlich in einer
Erklärung der Dienstnehmer in der ARK-DD:
Die Dienstnehmerseite begrüßt, dass sie an der Arbeitsgruppe 5 der Konzertierten Aktion Pflege beteiligt wird.
Sie sieht hier die Chance, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und diese Tätigkeit aufzuwerten.
Soweit dies über tarifvertragliche Vereinbarungen noch nicht in der erforderlichen Flächenwirkung erreicht werden kann, bieten die Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes und die zum Mindestlohn eine ausreichende Möglichkeit, temporär Lohnuntergrenzen festzulegen.