Ausbildung in der Diakonie
In einer kurzfristig angesetzten Sondersitzung am späten Nachmittag wurde beschlossen, Entgelte für für Schülerinnen und Schüler in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin / zum Erzieher sowie zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger zu schaffen. Diese wurden bisher in den AVR-DD nicht abgebildet, gewinnen aber zunehmend an Bedeutung.
In der letzten Sitzung hatte die Dienstgeberseite dazu spontan einen Antrag vorgelegt, der aber noch weiterer Klärung bedurfte und daher verschoben wurde. Auch wenn das Ergebnis nun nicht in der Höhe des Entgeltes liegt, den die Dienstnehmer gern gesehen hätten, ist es doch ein erster Schritt, in diesem gefragten Arbeitsfeld vielleicht Möglichkeiten zur Nachwuchswerbung zu bieten.
Das Entgelt orientiert sich an den Beträgen, die für das Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung gezahlt werden. Der Betrag wird zwar auf die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit heruntergerechnet, dafür aber von Beginn der praxisintegrierten Ausbildung an gezahlt.
Zu Beginn des Tages hatte der Fachausschuss der Dienstnehmer eine lange Tagesordnung abgearbeitet, die sich mit aktuellen Anträgen in der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie mit zukünftigen Forderungen zur Entwicklung der AVR-DD befassten. Besonders die Anpassung der Entgelttabellen spielte eine Rolle, da hier durch die Querelen im vergangenen Jahr echter Nachholbedarf entstanden ist. Die Dienstnehmerseite will den Anschluss an vergleichbare Gehälter wieder herstellen und dazu im März die ersten Forderungen in der ARK-DD vorstellen.