Attraktive Ausbildungsentgelte und stufengleiche Höhergruppierung erreicht
Nachdem im Februar die Dienstgeber beantragt hatten, für die Schülerinnen und Schüler der Alten- und Krankenpflege auf freiwilliger Basis höhere Ausbildungsentgelte zahlen zu können, wurden nun konkrete verpflichtende Entgelte in der Ordnung für diese Mitarbeitenden beschlossen. Sie sind um 115 bis 145 EURO erhöht worden und liegen nun auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes. Nach längerer Diskussion wurden auch die Entgelte in der entsprechenden Pflegehilfe mit einbezogen.
Neu in die Ordnung für Ausbildungsverhältnisse in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eingefügt wurden die betrieblich-schulischen Ausbildungen an Krankenhäusern in einem der nachfolgenden Ausbildungsberufe:
- medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und –assistenten
- medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und –assistenten
- medizinisch-technische Assistentinnen und -assistenten für Funktionsdiagnostik
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Diätassistentinnen und -assistenten.
Damit ist ein weiterer Schritt getan, in der Diakonie attraktive Bedingungen für den Beginn einer Ausbildung zu schaffen. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2019 in Kraft.
Daneben wurde ein Antrag der Dienstnehmerseite behandelt, der die „stufengleiche Höhergruppierung“ regeln soll. Hier ist es gelungen, bei einer Höhergruppierung um bis zu zwei Entgeltgruppen die Eingruppierung in die gleiche Stufe unter Mitnahme der Verweildauer in der bisherigen Stufe zu vereinbaren. Bei einer Höhergruppierung über drei oder mehr Entgeltgruppen erfolgt die Eingruppierung in die Basisstufe.
In den § 15 AVR-DD wurde ein neuer Absatz 5a aufgenommen, der die „Vorweggewährung von Entgeltstufen“ (so wie im öffentlichen Dienst) ermöglicht.
Bei den übrigen Punkten auf der Tagesordnung gab es leider nicht mehr so viel Einmütigkeit:
Man wurde sich nicht einig über die Anträge der Dienstgeber zur Veränderung der Urlaubsregelung und zur Ausschlussklausel sowie Anträge der Dienstnehmer bei der Klärung zur Arbeitszeitanrechnung bei Beantragung eines Führungszeugnisses und Streichung der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bei Kirchenaustritt.
Zum Schluss erklärten die Dienstnehmer, möglichst schnell eine Entgeltrunde einläuten zu wollen und forderten eine Erhöhung der Entgelte um 7 % zum 1. April 2019. Ein konkreter Antrag dazu wird im Mai gestellt.