Die Arbeitsrechtliche Kommission für die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie hat sich am 16. Juli auf weitreichende Erhöhungen der Entgelte verständigt. Vorausgegangen waren heftige Auseinandersetzungen über die von Dienstgeberseite vorgelegte Kürzungsliste. In einer Arbeitsgruppe wurde dann aber gemeinsam an einem tragbaren Kompromiss gefeilt.
Es wird rückwirkend zum 1.7.2019 eine lineare Erhöhung um 2,5 % und am 1.7.2020 um weitere 2,2 % geben. Einzig im Bereich Nord wird es jeweils erst zum Oktober diese Änderungen geben, da dort die Konkurrenz – auch des Tarifvertrages TV-DN – weit hinter den hier vereinbarten Werten liegt. Die Verzögerung trifft auch den Osten; dort gibt es aber so gut wie keine Direktanwender der AVR-DD, so dass dies eher keine Auswirkungen hat.
Gleichzeitig wird die Bemessungsgrundlage in Anlage 2 für die Stufen ab der Entgeltgruppe 7 um jeweils einen Prozentpunkt erhöht; ab dem 1.7.2020 wird eine weitere Erfahrungsstufe 3 eingeführt, die mit 114,5 % der Basisstufe gerechnet ist. Nachdem die Dienstgeber vor vielen Jahren die Parole ausgegeben hatten: „ein Gehalt für eine Tätigkeit“, also gar keine Stufen – mit Erhöhungen – ist es inzwischen gelungen, die anfangs dreistufige Tabelle in eine fünfstufige zu entwickeln.
Beschlossen wurde, ein höherer Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit, der einheitlich ab 1.1.2020 dann 35 % ausmacht – gegen vorher 25 % bzw. 30 % – und der Nachtzuschlag mit 25 %, der allerdings wie im entsprechenden TVöD erst ab 21 Uhr fällig wird. Zum Ausgleich wird die Bemessungsgrundlage für alle Zeitzuschläge in Anlage 9 ab Januar 2020 gegenüber der Tabelle ab 1.12.2018 um mehr als 10 % erhöht.
Die verschiedenen Zulagen für Schichtarbeit wurden erhöht, einzig die für Wechselschicht reduziert. In den Genuss dieser Zahlung kamen bisher nur wenige Mitarbeitende. Die Voraussetzungen wurden nun erheblich vereinfacht und durch den höheren Nachtzuschlag wird die Absenkung mehr als kompensiert.
Der Erholungsurlaub beträgt ab dem nächsten Jahr einheitlich 30 Tage für alle Mitarbeitenden inclusive der Auszubildenden und Krankenpflegeschülerinnen.
Es wird ein Vertretungszuschlag eingeführt, der das Einspringen am eigenen freien Tag für verhinderte Kolleginnen und Kollegen mit 60 EURO honoriert. Ein Wermutstropfen ist die von Dienstgeberseite geforderte und nun beschlossenen „Vertretungsbereitschaft, die für 2 Stunden angeordnet werden kann, aber dann wenigstens mit 30 EURO abgegolten wird.
Auch ein zweimal abgelehnter Antrag der Dienstnehmer wurde abgearbeitet; die Arbeitszeit im Bereich „Ost“ wird in 2 Stufen zum 1.1.2021 auf 39 Stunden reduziert.
Für Ärztinnen und Ärzte wurden lineare Steigerungen der Tabellenwerte beschlossen, die zeit- und inhaltsgleich der Tarifeinigung des Marburger Bundes mit der VKA vom 22. Mai 2019 entsprechen (Steigerung der Tabellenwerte um 2,5 % zum 1.1.2019/ 2,0 % zum 1.1.2020/ 2,0 % zum 1.1.2021). Ebenfalls wurde beschlossen, dass die weiteren Bestandteile dieser Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich in die Anlage 8a der AVR DD übernommen werden, sobald die Tariftexte in einer redaktionell geeinten Fassung vorliegen
Alle Anträge der Dienstgeberseite, die zu erheblichen finanziellen Einbußen führen sollten, sind mit diesem Gesamtpaket erledigt.
Auch wenn die linearen Steigerungen bei diesem Abschluss moderat ausfallen, sorgen die strukturellen Verbesserungen dafür, dass die Mitarbeitenden in der Diakonie weiter an der angemessenen Entwicklung der Entgelte teilhaben. Für Fachkräfte ist je nach Konstellation eine Steigerung des Gehaltes innerhalb der Laufzeit von mehr als 10 % möglich.
Die Dienstnehmerseite begrüßt ausdrücklich, dass weitere Schritte in Richtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst gegangen werden konnten, auch wenn ein völliger Gleichklang nicht erreicht wurde.
Im Wettbewerb um Fachkräfte bieten die AVR-DD aber weiter eine ordentliche Grundlage, um eine auskömmliche Tätigkeit in der Diakonie anzubieten.