Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 30. September 2020 erneut in einer Videokonferenz getagt. Turnusmäßig erfolgte der Wechsel des Vorsitzes von der Dienstgeberseite auf die Dienstnehmerseite. Zum Vorsitzenden der ARK DD wurde Andreas Schneider gewählt.
Auf der Tagesordnung der ARK-Sitzung stand unter anderem das Thema „Eingruppierung“, hier insbesondere der Eingruppierungskatalog der Anlage 1 AVR DD. Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde ersichtlich, dass Berufsbilder in der Altenpflege mit der auch dort zunehmenden Spezialisierung nicht in den Eingruppierungstatbeständen der AVR DD abgebildet werden. Die ARK DD will den Eingruppierungskatalog der Anlage 1 daraufhin erneut überprüfen. Es soll dazu eine Arbeitsgruppe aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eingerichtet werden.
Weiterer Tagesordnungspunkt waren die Ausbildungsentgelte nach Anlage 10/III AVR DD. Beschlossen wurde die Erhöhung der Tabellenwerte im Anhang zu § 7 Anlage 10/III AVR DD. Diese Tabelle wurde erst durch ARK-Beschluss im November 2019 neu eingeführt und war damit nicht automatisch vom Beschluss der ARK vom 16. Juli 2019 zur Entgelterhöhung erfasst. Die Anhebung der Tabellenwerte zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2020 wurde jetzt nachgeholt.