Am 12. November 2020 hat zunächst der Fachausschuss der Dienstnehmerseite und direkt im Anschluss daran die Arbeitsrechtliche Kommission getagt. Beide Sitzungen fanden erneut als Videokonferenzen statt.
Themen beider Sitzungen waren u.a. der Stand des Tarifvertrages in der Altenpflege zwischen ver.di und BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), ein Antrag der Dienstnehmerseite zur Wechselschichtzulage gem. § 20 AVR DD sowie die Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1. Die bereits in der letzten ARK-Sitzung zu diesem Thema geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde nunmehr umgesetzt, so dass die Arbeit hierzu jetzt starten kann.
Angesichts der überaus schwierigen Arbeitsbedingungen, denen Mitarbeitende in den Krankenhäusern und Einrichtungen aufgrund der Corona-Situation immer noch ausgesetzt sind, hat die Dienstnehmerseite die Dienstgeberseite damit konfrontiert, gemeinsam eine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung zu schaffen, so wie es im öffentlichen Dienst mit dem „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung“ und im Bereich des BAT-KF durch eine entsprechende Regelung geschehen ist. Die Dienstgeberseite konnte sich jedoch auch nach längerer, sehr konträrer Diskussion nicht zu diesem Schritt bewegen lassen. Die Dienstnehmerseite bedauert das sehr und wertet dies als ein falsches Signal gegenüber den hochbelasteten Kolleginnen und Kollegen.