Was lange währt, wird endlich gut!!! Corona-Prämie und Entgeltentwicklung in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass wir es nach einem Jahr Verhandlungen und zähem Ringen geschafft haben, mit den Dienstgebern eine Einigung zu erzielen. Am 09.11.2021 hat die Verhandler-Runde der beiden Seiten der ARK DD einen sehenswerten Kompromiss zustande bekommen, der in der virtuellen Sitzung der ARK DD am 25.11.2021 einstimmig verabschiedet wurde.

Covid-19 belastet uns alle sowohl physisch als auch psychisch sehr, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst. Allein deshalb war es uns wichtig, den Worten Taten folgen zu lassen und nicht nur Schulterklopfen. Eine materielle Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zu erzielen, die sich als Anerkennung sehen lässt, war und ist unsere Herzensangelegenheit!

Die Corona-Prämie, die nun in den AVR DD erzielt werden konnte, beträgt für Vollzeitbeschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 800,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (EG 8-13) 600,00 Euro und soll mit der Zahlung des Januargehalts, muss spätestens jedoch mit der Zahlung des Märzgehalts, steuer- und sozialversicherungsfrei, also brutto für netto, ausgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten 225,00 Euro.

Ab dem 01.01.2022 erhalten alle Kolleginnen und Kollegen in den AVR DD mehr Gehalt. Die Tabellenwerte erhöhen sich dann um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Außerdem werden diverse Zulagen erhöht.

So wird zum 01.04.2022 die Wechselschichtzulage von 70,00 Euro auf 100,00 Euro erhöht, zum 01.09.2022 dann von 100,00 Euro auf 130,00 Euro. Der Samstagszuschlag von bisher pauschal 0,64 Euro je Stunde erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf dann 15 % des Stundenentgeltes.

Darüber hinaus erhalten ab dem 01.04.2022 die Kolleginnen und Kollegen, die in der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind und die Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachweiterbildung in Palliativ-Care oder Wundmanagement von mindestens 160 Zeitstunden absolviert haben und jeweils in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert sind, und die Tätigkeit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit ausmacht, eine monatliche Zulage in Höhe von 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der Intensivpflege beschäftigt sind und über eine entsprechende abgeschlossene und anerkannte Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung verfügen (EG 8), erhalten ab dem 01.04.2022 eine monatliche Intensivzulage in Höhe von 150,00 Euro.

Besonders stolz sind wir bei diesem Verhandlungsergebnis darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen zeitgleich davon profitieren, also die zeitliche Verschiebung zu Ungunsten der Kolleginnen und Kollegen aus Ost und Nord nun der Geschichte angehört. Ebenso freuen wir uns, dass es keine Antragsfriedenspflicht mehr gibt, d. h. Anträge der Dienstnehmerseite nicht mehr vom Wohlwollen der Dienstgeberseite bei der Antragstellung abhängig sind. Ein weiterer Erfolg ist die Tatsache, dass diese Vereinbarung keine explizite Laufzeit hat. Somit kann die Dienstnehmerseite nach der Konstituierung der neuen ARK DD im nächsten Jahr direkt in die nächste Entgeltrunde starten.

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD