Die ARK DD hat sich in ihrer Sitzung am 25.04.2025 in Kassel insbesondere mit einem Dienstnehmerantrag zu § 20 c AVR DD – Dienstplangestaltung – befasst. Leider ist die Dienstgeberseite nach wie vor nicht bereit, eine rechtzeitige Aufstellung des Dienstplanes und damit eine verlässlichere Planung für die Kolleginnen und Kollegen mitzutragen. Die Argumente, die ausgetauscht wurden, waren mal wieder dieselben! Leider versteht man offensichtlich nicht, dass es um die Sollplanung und nicht um den tatsächlichen Dienst geht. Natürlich kann, sofern dies die Kolleginnen und Kollegen auch selbst wollen, ein Dienst im Laufe des Monats angepasst und/oder getauscht werden. In der Lebenswirklichkeit passieren immer wieder mal Momente, in denen man dann in Absprache miteinander etwas verändern kann. Aber eine verlässliche Planung, die eben mindestens 4 Wochen und nicht kurz vorher zu geschehen hat, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Die Kolleginnen und Kollegen haben schließlich auch ein Privatleben und damit im Zusammenhang stehende Verpflichtungen gegenüber ihren Familien! Die ablehnende Haltung der Dienstgeberseite ist deshalb für uns unverständlich, da man ja angeblich in nahezu allen Einrichtungen eben genauso arbeitet und mindestens 4 Wochen zuvor die Dienstpläne geplant und veröffentlicht hat. Wenn das so wäre, könnte man unserem Antrag aus unserer Sicht ohne Probleme zustimmen. Da man dies aber nicht will, ist die Lebenswirklichkeit in den Einrichtungen wohl doch nicht so, wie man es uns verkauft und die vielen Rückmeldungen der Mitarbeitervertretungen, die uns zu dem Thema erreichen, sind wohl doch nicht nur Hirngespinste! Vielleicht ist Grund für die Ablehnung aber auch die von unserer Seite geforderte entgeltliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Frist! Hier drückt die Dienstgeberseite auf die Tränendrüse und stellt fest, dass solche Sanktionen nicht refinanziert sind. Ist das zu glauben? Ein Kostenträger ist nicht bereit dafür zu zahlen, wenn der Dienstplan eines Arbeitsbereiches in einer Einrichtung nicht 4 Wochen zuvor aufgestellt ist. Wer hätte damit rechnen können? Unfassbar!
Darüber hinaus hat die ARK DD festgestellt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes in den AVR DD liegen sollten, diesen natürlich mindestens erhalten müssen. Dass es einer solchen Klarstellung überhaupt bedarf, zumal es sich hier um eine entsprechende Gesetzesvorgabe handelt, ist schon für sich genommen interessant.
Auch haben wir uns mit Berichten aus Arbeitsgruppen, Verweisen von Sachthemen in die Arbeitsgruppen und der Terminplanung für 2025 beschäftigt. Ebenso haben die Dienstgeber angekündigt, uns ihre Vorschläge für die Entgeltrunde 2025 zukommen zu lassen. Da dürfen wir gespannt sein!
Lieben Gruß
Andreas Korff