Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Ja ist denn heute schon Weihnachten?“ fragte Franz Beckenbauer in einer Fernsehwerbung für einen großen Telekommunikationsanbieter vor vielen Jahren. Ob es an dem bevorstehenden Fest lag oder ob man doch noch zu der Einsicht gekommen ist, dass gute Arbeit auch gut bezahlt werden muss und die Rahmenbedingungen passen müssen, können wir abschließend nicht sagen. Aber wir sind auf der Dienstnehmerseite froh, dass wir mit der Dienstgeberseite zu einer Einigung in der Entgeltrunde 2025 gekommen sind.
Vorab: Wir haben uns die Forderungen im Öffentlichen Dienst zu eigen gemacht, wurden dann aber, wie alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, vom Zusammenbruch der „Ampel-Regierung“ überrascht. Davon ausgehend, dass sich dadurch die Verhandlungen im Öffentlichen Dienst noch weiter verzögern werden, sind wir in eigene Verhandlungen mit der Dienstgeberseite getreten. Was zunächst nach einem Scheitern aussah und vor der Schlichtung hätte enden können (siehe unseren letzten Bericht!), wurde dann ausgerechnet am Nikolaustag (06.12.2024) in Hannover mit einer Einigung beendet, die mit Beschluss der ARK DD am 12.12.2024 offiziell wurde.
Die Einigung im Detail sieht wie folgt aus:
Alle nicht-ärztlichen Kolleginnen und Kollegen erhalten ab dem 1.3.2025 eine Erhöhung der Bezüge um 3,7%, mindestens jedoch 150,00 EUR brutto. Für die unteren Lohngruppen sind 150,00 EUR brutto eine Erhöhung von bis zu 12%! Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1.3.2025 auch um 3,7 % .
Der Kinderzuschlag für das erste Kind beträgt ab dem 1. Juli 2025 glatte 100,00 Euro statt bisher 90,57 Euro. Eine Erhöhung um fast 10,00 Euro bzw. 10,4 %. Für die weiteren Kinder werden die Erhöhungsbeträge in den Entgeltgruppen 1-4 auf die nächste volle Euro-Zahl aufgerundet.
Es wird eine neue einheitliche Schichtzulage ab dem 1.8.2025 geben, bei der für Schichtarbeit bzw. geteilte Dienste diese auf 60 Euro pro Monat erhöht wird. Die bisherigen Schichtzulagen in Höhe von 40 bzw. 50 Euro werden durch diese einheitliche Zulage ersetzt. Die Wechselschichtzulage wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht, somit 20 Euro bzw. 15,4 % mehr!
Alle Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von ihrer Tagewoche oder ihrem Stundenanteil, die bis zum 31.12.2025 eine Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren erreichen oder erreicht haben, erhalten im Jahr 2025 einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag (Vitaltag). Auch diese Regelung gilt ab dem 1. März 2025.
Für den ärztlichen Dienst wurde auch eine neue Regelung getroffen, die teilweise wegen noch freien Beträgen in der Inflationsausgleichsprämie noch dieses Jahr in Kraft tritt.
Zudem wurde vereinbart, sich frühzeitig ab Mai 2025 um Verhandlungen für die Entgeltrunde 2026 zu bemühen. Dies könnte auf Grundlage der Tarifeinigung im Bereich des TvÖD geschehen. Auch wurde vereinbart, im Falle eines deutlich nach oben abweichenden Abschlusses im Öffentlichen Dienst, der jedoch nicht vor Mai 2025 erwartet wird, diese Erhöhungen in 2026 nachzuholen.
Uns ist klar, dass durch den Wegfall der Inflationsausgleichsprämie von 200 EUR netto nach diesem Monat, es zu erheblichen Rückgängen im Einkommen kommen wird und die Regelung im März bei mindestens 150,00 EUR brutto diesen Wegfall nicht kompensieren wird. Die Alternative zu warten bis Ver.di und die VKA zu einem Tarifabschluss kommen, wäre aber auch nicht sinnvoll gewesen, weil wir damit rechnen, dass diese Verhandlungen sich wegen der zu erwartenden Änderungen zu lange hinziehen werden.
Mit kollegialem Gruß
Andreas Korff
Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD