Am 23. November 2017 hat das Kirchengericht der EKD dem Antrag der Dienstnehmerseite der ARK-DD stattgegeben. Es stellte fest, dass der Beschluss des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 unter Verletzung der ORDNUNG für die ARK-DD zustande gekommen ist.
Durch den Schlichtungsbeschluss wurden die AVR-DD gegen den erklärten Willen der Dienstnehmer so verändert, dass den Mitarbeitenden nun ein Anteil für die Beiträge zur Zusatzversorgung vom Gehalt abgezogen wird und die Jahressonderzahlung noch einfacher gekürzt werden kann. Dagegen wurde eine Entgelterhöhung „genehmigt“, die allerdings nur etwa die Hälfte der im öffentlichen Dienst erreichten Steigerung ausmacht. Der Beschluss war nur mit den Stimmen der Dienstgeber und dem „unabhängigen“ Vorsitzenden zustande gekommen, allerdings waren Formfehler im Verfahren begangen worden. Diese hatte die Dienstnehmerseite beim Gericht bemängelt und heute Recht bekommen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist nun gefragt, die durch den Spruch des Kirchengerichtes ergebenden Probleme – ohne Rechtsgrundlage gezahlte Gehaltserhöhungen und Einbehalt von Arbeitnehmerbeiträgen zur Zusatzversorgung – zu lösen. Die Dienstnehmerseite hat signalisiert, daran konstruktiv mitwirken zu wollen; es bedarf aber auch eines erheblichen Einigungswillens auf der Dienstgeberseite, damit eine Lösung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission zustande kommen kann.