Eigentlich sitzen wir alle im gleichen Boot

Auf einen eher unsachlichen Brief der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (Buko), welcher mit einer unter Kolleginnen und Kollegen etwas befremdlich anmutenden Fristsetzung zur Stellungnahme versehen war, hat die Dienstnehmerseite der ARK DD nun mit folgendem Antwortschreiben reagiert:

„An die

Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich

Soziale Arbeit in Zeiten der Corona-Krise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Euer Schreiben vom 07.05.2020 haben wir als Fachausschuss der Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland in unserer Sitzung am 28.05.2020 zur Kenntnis genommen und den Inhalt kontrovers diskutiert. Auch ob und in welcher Form eine Antwort auf das sehr polemisch gehaltene Ansinnen der BUKO gegeben werden sollte, wurde diskutiert. Als Vorsitzender des Fachausschusses möchte ich nun entsprechend Stellung nehmen.

Vorab möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auf der Dienstneh-merseite mit nur wenigen Ausnahmen nahezu alle auch Mitglieder einer MAV und/oder Mitglieder einer Gewerkschaft bzw. vergleichbaren Interessengemeinschaft sind. Wir setzen uns immer und vollumfänglich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein, schließlich haben wir dafür auch ein entsprechendes Verhandlungsmandat! Auch lassen wir uns gern auf sachliche Diskussionen mit den unterschiedlichsten Interessenvertretern und -Gruppierungen ein, unsachliche Polemik oder gar das Setzen von Fristen nehmen wir aber, wenn überhaupt, maximal lächelnd zur Kenntnis.

Wir sind mit der Dienstgeberseite natürlich auch zu den von Euch ge-nannten Themen im Austausch. Wir setzen jedoch nicht auf populistische und kurzfristige, auf bestimmte Arbeitsfelder reduzierte Einmalzahlungen, sondern sind vielmehr auf eine sachliche und tatsächliche Aufwertung der Arbeit und die Entlastung aller im sozialen Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen bedacht. Dies soll nicht bedeuten, dass wir Prämien oder Boni generell ablehnen, es soll aber Netto auch bei den „Heldinnen und Helden des Alltags“ auch wirklich spürbar verbleiben.

Auch beim Thema Kurzarbeitergeld sind wir der Ansicht, dass es besser ist, sachlich und in Ruhe vorzugehen und so den Dienstgebern nicht vorab die Möglichkeit von Gehaltseinsparungen umsetzen zu lassen, wie dies leider an anderer Stelle und für uns nicht nachvollziehbar von Dienstnehmerseite noch unterstützend geschieht!

Wir hoffen, mit unserer Antwort etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht genauer bzw. detaillierter auf Eure Fragen eingehen können, da sich diese zwischen uns und der Dienstgeberseite stillschweigend gegenüber Dritten im ständigen Austausch befinden. Wir stehen aber natürlich Euch auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung, schließlich sind wir als Dienstnehmerseite der ARK DD die Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen, die bei Kirche und Diakonie beschäftigt sind, und somit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen der BuKo!

Solidarische Grüße

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“

ARK DD am 8. Juni 2020

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 8. Juni 2020 erneut per Videokonferenz getagt. Die Möglichkeit, Sitzungen in Form von Videokonferenzen durchzuführen und in diesem Rahmen auch Beschlüsse zu fassen, wurde durch eine einstimmig gefasste Vereinbarung der ARK DD vom 17. April 2020 geschaffen.

Schon in den Sitzungen bis zum Beginn der Corona-Krise war ein wesentliches Thema die durch die Pflegeberufereform auch notwendige Anpassung der Vergütung der Lehrkräfte in der Pflege. Dazu konnte jetzt in der ARK DD eine Einigung erzielt werden.

Zum einen hat die ARK DD die Eingruppierungsregelungen der AVR DD verändert. Für Lehrkräfte an Berufsfachschulen und schulischen Einrichtungen für medizinische Pflege- oder Gesundheitsberufe mit Masterabschluss ist jetzt der Weg in die Entgeltgruppe 11 eröffnet, ein entsprechendes Richtbeispiel wurde in die Anlage 1 aufgenommen. Mit dieser Neuregelung stehen den Lehrkräften Vergütungen zu, die zum Teil die Gehälter des öffentlichen Dienstes übertreffen.

Lehrkräfte, denen die Leitung einer Pflegeschule übertragen ist, erhalten in Entsprechung nunmehr eine Zulage oder eine adäquate Eingruppierung. Waren die Leitungskräfte bisher in die Entgeltgruppen 9 bis 11 der AVR DD eingruppiert, je nachdem, ob sie die Leitung einer kleinen, mittelgroßen oder großen Schule innehatten, so erhalten sie jetzt, je nachdem, ob sie eine Pflegeschule mit bis zu 150 bewilligten Ausbildungsplätzen leiten oder eine Pflegeschule ab 151 Ausbildungsplätzen, entweder eine Zulage oder eine Entgeltgruppe mehr als die ihnen unterstellten Lehrkräfte in der höchsten Entgeltgruppe. Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Begriffe klein, mittelgroß und groß sind abgeschafft, die Anknüpfung an feste Zahlen ermöglicht eine eindeutige Eingruppierung.

Zum anderen ermöglicht die ARK DD mit ihrem Beschluss vom 08.06.2020 aber auch, dass die Eingruppierung der Lehrkräfte an Pflegeschulen sowie deren Vergütung der in § 14 AVR DD genannten Entgeltbestandteile nach den Tarifregelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD oder TV-L) erfolgen. Ein entsprechender Antrag kann von den Pflegeschulen gegenüber der ARK DD gestellt werden, der „Tarifwechsel“ erfordert die Zustimmung der ARK DD. Die Dienstnehmerseite wird diesbezüglich genau darauf achten, dass ein Regelungswechsel nicht zu nachteiligen Ergebnissen für die angestellten Lehrkräfte führt. Sollte dies der Fall sein, wird die Dienstnehmerseite die Zustimmung verweigern und es bleibt bei der Eingruppierung und Vergütung nach den AVR DD.

Ziel der Dienstnehmerseite der ARK DD ist es schließlich, im Wettbewerb um die Fachkräfte im Pflegebereich auf Grundlage der AVR DD eine gute und solide Eingruppierung zu erreichen. Pflegeberufe und Pflegelehrberufe müssen langfristig attraktiv werden.

Sitzung der ARK DD am 1. und 2. Juni 2016

Nach zähen Beratungen in mehreren Sitzungen der ARK, Anrufung des Schlichtungsausschusses und weiteren Sondierungsgesprächen im kleineren Kreis gab es heute überraschenderweise ein Angebot der Dienstgeberseite zu Entgelterhöhungen für das Jahr 2016. Der Antrag wurde in der ARK mit großer Mehrheit beschlossen.

Er sieht eine Steigerung aller Entgelte – auch für Praktikanten – zum 01. August 2016 um 2,6 % vor, die Entgelte für Auszubildende und Pflegeschüler steigen zum gleichen Zeitpunkt um 4 %. Für die Ärzte wird erst ab August 2016 wieder verhandelt. Damit ist ein kleiner Teil der Forderungen der Dienstnehmer erfüllt und der Anschluss an die Entwicklung im öffentlichen Dienst noch nicht ganz verloren. Ob und wie eine Steigerung in 2017 stattfindet, steht aber in den Sternen.

Die Dienstnehmer bewerten die jetzt beschlossene Entgelterhöhung lediglich als eine kleine „Anzahlung“ auf die von ihnen gestellten Forderungen. Trotz dieser für 2016 beschlossenen Entgelterhöhung verbleiben alle von der Dienstnehmerseite gestellten Anträge in der Schlichtung, auch der Antrag auf eine Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 um 5,9 %.

Die Dienstgeber werden aber wohl ebenfalls ihre Ziele in der Schlichtung weiter verfolgen, in der Altenhilfe massive Absenkungen vorzunehmen sowie zusätzlich für viele Regionen weitere Kürzungsmöglichkeiten vorzusehen.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 12. Mai 2016

Nach den bisher erfolglosen Verhandlungsrunden mit der Dienstgeberseite beriet die Dienstnehmerseite in ihrer Fachausschuss-Sitzung am 12. Mai 2016 ihr weiteres Vorgehen zur Durchsetzung ihrer eigenen Anträge sowie zur Abwehr der inakzeptablen Dienstgeber-Anträge.

Nach wie vor lassen die Dienstgeber nicht in ihrer Forderung nach, die Altenpflege aus den AVR DD abzukoppeln, um damit Gehälter abzusenken. Auch wollen sie weiterhin die Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deren Wohnort abhängig machen. Mitarbeitende in Schleswig-Holstein, Berlin (Ost und West), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen zukünftig weniger verdienen als Mitarbeitende aus den übrigen Bundesländern. Mit der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie der Aufwertung der Pflegeberufe hat dies wenig – oder besser gar nichts – zu tun.

Die Dienstnehmerseite stellt sich weiter gegen die Forderungen der Dienstgeber und erhebt zahlreiche eigene Forderungen, u.a. eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 %. Aufgrund der bislang nicht möglichen Einigung zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite und um zu der Vielzahl der gestellten Anträge eine Entscheidung herbeizuführen, wollen die Dienstnehmer nunmehr den Schlichtungsausschuss einschalten. Darüber hinaus hat der Fachausschuss beschlossen, zu einigen Dienstgeber-Anträgen das Kirchengericht anzurufen. In formaler Hinsicht bestehen Zweifel bereits an deren Zulässigkeit.

Während der laufenden Verfahren bis zur nächsten ARK-Sitzung am 01./02. Juni 2016 soll es weitere Einigungsversuche geben. Bleibt abzuwarten, ob sich der Knoten lösen lässt.

Sitzung der ARK DD am 6. und 7. April 2016

Bereits in der ARK-Sitzung im Februar wurde über zahlreiche von Dienstnehmern und Dienstgebern eingebrachte Anträge abgestimmt. Den Dienstgebern geht es in ihren Anträgen vor allem darum, für bestimmte Regionen und Sparten Regelungen mit abgesenkten Entgelten und weiteren Einschnitten einzuführen. Leider gab es aber auch in der April-Sitzung kein Einsehen der Dienstgeberseite, dass die Abkopplung der Sparte „Altenhilfe“ den politischen Bestrebungen, die Alten- und Krankenpflege z.B. durch eine gemeinsame Ausbildung zu vereinheitlichen, völlig zuwiderläuft. Ebenso wenig wollten die Dienstgeber davon Abstand nehmen, mit der Schaffung regionaler Regelungen in den AVR DD in die Zuständigkeit der regionalen Rechtssetzungsgremien bzw. Arbeitsrechtlichen Kommissionen einzugreifen. Die Dienstnehmerseite will mit ihren Gegenanträgen insbesondere erreichen, dass die Möglichkeit, Entgelte mit Hilfe von Öffnungsklauseln abzusenken, erschwert bzw. abgeschafft wird. Außerdem gibt es natürlich auch eine Forderung nach linearer Entgelterhöhung. Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen sind mit ihren Lohnforderungen beispielhaft vorangegangen.

Insgesamt konnte aber auch in der April-Sitzung der ARK nach wechselseitigem Austausch von Argumenten zu den gestellten Anträgen in keinerlei Hinsicht Einigkeit zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite erzielt werden. Es kam zur zweiten Abstimmung über die Anträge, so dass jetzt für beide Seiten die Anrufung des Schlichtungsausschusses eröffnet ist. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses ist der vom Präsidenten des Kirchengerichtshofes der EKD bestellte Herr Helmut Prilop, ehemaliger Vizepräsident des Göttinger Verwaltungsgerichts und seit vergangenem Jahr im Ruhestand.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 14. Januar 2016

In ihrer Fachausschuss-Sitzung am 14. Januar 2016 hatten sich die Dienstnehmer mit zahlreichen Anträgen der Dienstgeberseite für die nächste ARK-Sitzung im Februar zu befassen.

Völlig entgegen der Tendenz in der Bundespolitik, die Alten- und Krankenpflege – z.B. durch eine gemeinsame Ausbildung – zu vereinheitlichen, wollen die Dienstgeber mit ihren Anträgen die Altenhilfe von den bestehenden Regelungen in den AVR DD abkoppeln. Dazu soll es auch noch regionale Differenzierungen geben. Alles ist dem Ziel untergeordnet, das Vergütungsniveau in der Altenhilfe insgesamt abzusenken.

Ausführlicher dazu folgende Pressemitteilung des vkm-rwl:

„Kurz vor der Sitzung lag ein Stapel Papier mit Anträgen der Dienstgeberseite auf dem Tisch, die die flächendeckende Anwendung der AVR-DD in willkürlich gesetzte Regionen und Sparten aufbrechen sollen. Neben der Einführung besonderer Regelungen für den Bereich „Ost“ mit eigenen Entgelttabellen soll es zusätzlich für die Sparte „Altenhilfe“ abgesenkte Entgelte und andere Einschnitte geben.

Zur Belohnung soll sogar eine fünfte Stufe in die Entgelttabelle eingeführt werden, die aber leider mit 90 % unterhalb der jetzigen ersten Stufe liegt. Dafür sind die Verweildauen in den Stufen so weit angehoben worden, dass Mitarbeitende die Einstufung in die letzte wohl erst kurz vor Renteneintritt erleben werden. Die Dienstgeberseite geht anscheinend davon aus, dass  eine solche Absenkung die dringend benötigten Pflegekräfte in die Diakonie locken wird.

Zur Vorlage von besonders niedrigen Entgelttabellen für jedes der Bundesländer im Osten – übrigens einschließlich „West“Berlin – wird sich die Dienstgeberseite in der nächsten Sitzung der ARK-DD am 12. Februar 2016 verhalten müssen. Die Dienstnehmerseite hat den Eindruck, dass beabsichtigt ist, in den Bereich der zuständigen regionalen Kommissionen hineinzuregieren, ohne dafür kirchengesetzlich legitimiert zu sein.

Eine Verständigung über einen Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gab es weiterhin mit der Dienstgeberseite nicht, so dass vermutet wurde, dass darauf spekuliert wird, mit dem bisherigen Amtsinhaber Schlichtungssprüche zu erreichen, die die Anträge der Dienstgeberseite bestätigen.

Es macht den Eindruck, dass die Dienstgeberseite mit Volldampf zurück ins letzte Jahrtausend fährt, indem sie das besondere kirchliche Arbeitsrecht dazu nutzen will, sich Marktvorteile gegenüber denjenigen zu verschaffen, die in Verhandlungen mit den Gewerkschaften ehrliche Tarife zustande bringen.“ (www.vkm-rwl.de)

Die Dienstnehmer haben für die nächste ARK-Sitzung ebenfalls zahlreiche Gegenanträge vorbereitet. Einigungsmöglichkeiten scheinen in weite Ferne gerückt.

Sitzung der ARK DD am 3. Dezember 2015

Die ARK-Arbeitsgruppe zur Anlage 1, die aufgrund des Mehrheitsbeschlusses des Schlichtungsausschusses der ARK DD vom 21. Oktober 2013 zur Überarbeitung der Anlage 1 der AVR DD eingesetzt worden war, hat gestern als Ergebnis ihrer bisherigen Arbeit einen gemeinsamen Antrag zum Beschluss vorgelegt. Der Antrag wurde von der Kommission einstimmig angenommen, nachdem man sich in der Arbeitsgruppe darauf verständigt hatte, nur die Änderungen zur Abstimmung zu stellen, die in der Arbeitsgruppe und in den Fachausschüssen auf beiden Seiten auch konsensfähig waren.

In die überarbeitete Anlage 1 sind neue Richtbeispiele eingefügt worden: Mitarbeiterin nach § 87 b SGB XI (EG 3); Rettungssanitäterin (EG 5); Rettungsassistentin (EG 6); Klinische Kodierfachkraft (EG 7); Notfallsanitäterin (EG 7); Operationstechnische Assistentin (EG 8); Medizinisch-Technische Assistentin/Funktionsdiagnostik (EG 8); Lehrkräfte an Berufsfachschulen und schulischen Einrichtungen für medizinische Pflegeberufe oder Gesundheitsberufe (EG 9/EG 10 je nach Tätigkeit). Die Richtbeispiele in der EG 10 „Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin mit fachlich schwierigen Aufgaben“ und „Heilpädagogin mit fachlich schwierigen Aufgaben“ wurde durch folgende Formulierung ersetzt:„Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin, Heilpädagogin mit Aufgaben, die unter Beachtung des § 12 Abs. 3 eine der folgenden Weiterbildungen erfordern: Suchttherapie, Systemische Familientherapie“.

Bezüglich der Veränderung des ersten Richtbeispiels der EG 8 (Gesundheits- und Krankenpfleger/in im OP-Dienst und in der Intensivpflege; Fachpflegekräfte in der Psychiatrie mit entsprechender Tätigkeit oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit vergleichbaren Aufgaben), das ja der eigentliche Anlass für die Einsetzung der Arbeitsgruppe war, konnte keine Einigkeit in der Arbeitsgruppe und den Fachausschüssen erzielt werden, und es bleibt zunächst bei dem jetzigen Regelungstext. Die Diskussion über dieses Richtbeispiel und weitere in der Arbeitsgruppe nicht konsensfähige Richtbeispiele soll im nächsten Jahr wieder aufgenommen werden. Weitere – nicht die Richtbeispiele betreffende Textänderungen – wurden vorgenommen. Sie können dem AVR-Rundschreiben entnommen werden.

Außer der Veränderung der Anlage 1 beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission auch noch eine neue Fassung des § 36 AVR DD. Die altersdiskriminierende Regelung, dass bei einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze die Bestimmungen der AVR ganz oder teilweise abbedungen werden können, wurde abgeschafft.

Die aufgrund der Prozessvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber vom 8. Dezember 2014 eingesetzte Vorbereitungsgruppe berichtete, dass es keine inhaltliche Annäherung beider Seiten zu den Themen Öffnungsklauseln und Differenzierung gegeben habe. Daraufhin beschloss die ARK, die gemeinsame Arbeit der Vorbereitungsgruppe an der Prozessvereinbarung zu beenden. Anträge zu den Inhalten der Prozessvereinbarung und auch sonstige Anträge können nunmehr von beiden Seiten in der Februar-Sitzung gestellt werden.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 10. November 2015

Der Dienstnehmer-Fachausschuss diskutierte in seiner Sitzung am 10.11.15 erneut die Themen der im Dezember vergangenen Jahres mit den Dienstgebern abgeschlossenen Prozessvereinbarung. Nach immer wieder kontroversen Diskussionen im Vorbereitungsausschuss und in der ARK werden jetzt konkrete Positionen entworfen. Die Dienstnehmer halten daran fest, dass die unsäglichen Anlagen 14 und 17 sowie § 17 AVR DD so nicht stehen bleiben dürfen.

Große Empörung verursachte und als Vertrauensbruch gewertet wurde ein Antrag der Dienstgeber zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, der unter anderem eine Eigenbeteiligung der Dienstnehmer an der Zusatzversorgung vorsieht. Darauf wird jetzt entsprechend zu reagieren sein.

Die Ergebnisse der ARK-Arbeitsgruppe Anlage 1 (Eingruppierung) waren weiterer Diskussionspunkt im Fachausschuss. Sie werden auf der Tagesordnung der nächsten ARK-Sitzung stehen. Bleibt abzuwarten, ob es dazu eine Einigung gibt.

Sitzung der ARK DD am 13. August 2015

Im Rahmen der gestrigen ARK-Sitzung fand eine ausgiebige und kontroverse Diskussion zu der im Dezember zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern abgeschlossenen Prozessvereinbarung statt. Der Austausch war ergebnisoffen, in einem Vorbereitungsausschuss und in den Fachausschüssen wird an der Thematik weitergearbeitet.

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages von Dienstnehmer- und Dienstgeberseite wurde § 5 Abs. 4 S. 1 AVR DD dahingehend geändert, dass der Verweis auf die Anlagen 15 und 15a bis 15e gestrichen wurde. Auch die Anlagen 15 ff. wurden gestrichen. Sie werden als unverbindliche Dienstvertragsmuster im Anhang der AVR weitergeführt, sind aber nicht länger Bestandteil der AVR. Unter anderem haben zum Beispiel Vorgaben der Industrie- und Handelskammern zu anzuwendenden Vertragsformularen zu diesem Schritt geführt. Ein neuer S. 2 in § 5 Abs. 4 AVR DD mit dem Wortlaut „Es sind die AVR in der jeweils gültigen Fassung zu vereinbaren“ soll sicherstellen, dass mit den Mitarbeitenden die Arbeitsvertragsrichtlinien in ihrer Gesamtheit in der jeweils gültigen Fassung vereinbart werden.