Sitzung des Schlichtungsausschusses der ARK-DD am 12. Juli 2016

 

Obwohl die Dienstnehmerseite in der anberaumten Sitzung der Schlichtung angeboten hatte, ihre Anträge zurückzuziehen, war die Dienstgeberseite nicht bereit, auf dieses konstruktive Angebot einzugehen. Sie verfolgte weiter ihre Forderungen nach generellen Absenkungen in der Altenhilfe und behauptete dabei, auf die Hälfte der Absenkungen verzichtet zu haben.

Auch scheiterte der Versuch, eine ganz kleine gemeinsame Regelung zu finden, in der beide Seiten winzigste Teile ihrer Anträge hätten durchsetzen können. Die Dienstgeberseite ließ nicht ab, Absenkungen der Pflegekräfte in der Altenhilfe zu fordern.

Da die ORDNUNG für den Schlichtungsausschuss in dieser ersten Stufe des Verfahrens nur einstimmige Beschlüsse zulässt, wurde am Ende der Debatte jeder gestellte Antrag zur Abstimmung gestellt. Dazu gab es ausführliche Beratungen zur Zulässigkeit der Anträge zu  besonderen Regelungen für die Altenhilfe bundesweit, für die in Schleswig-Holstein und die im „Osten“. Sie wurden vertagt.

Anträge der Dienstgeberseite

Mit knapper Mehrheit wurde aber beschlossen, die ARK-DD aufzufordern, die abgesenkte Entgelttabelle aus der Vorlage 2 (Anlage Altenhilfe) umzuarbeiten, so dass nur die Entgeltgruppen 1 bis 6 gekürzt werden. Das Gleiche passierte dann für die Vorlage 3 (Altenhilfe Schleswig-Holstein).

Mit ebenso knapper Mehrheit wurde beschlossen, besondere Absenkungen für den Bereich der beruflichen Bildung einzuführen. In der zweiten Stufe der Schlichtung wird es also wohl dazu kommen, dass für diese „diakonischen“ Mitarbeitenden nur noch der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gezahlt werden muss. Auch für die geförderten Arbeitsverhältnisse wird wohl demnächst höchstens das Entgelt gezahlt, dass der Kostenträger zur Verfügung stellt.

Mehrheitlich wurde auch beschlossen, die Kinderzulage ab 1.4.2017 auf 50 Euro abzusenken.

Nicht anschließen konnte sich die Mehrheit des Schlichtungsausschuss dem Antrag, für den „Osten“ abgesenkte Regelungen zu treffen, da wohl dort regionale Kommissionen zuständig sind.

Anträge der Dienstnehmerseite

Die Einrechnung der Jahressonderzahlung in das monatliche Entgelt wurde mit Mehrheit abgelehnt. Es bleibt bei den bisherigen Kürzungsmöglichkeiten differenziert nach Arbeitsfeldern.

Die Konkretisierung der Notlagenregelungen und die stärkere Einbindung der ARK-DD wurde ebenso abgelehnt. Die Dienstgeberseite soll neue Vorschläge zu einer engeren Beteiligung der ARK-DD machen.

Mit Mehrheit vorgeschlagen wurde, die Festlegung der Stundenentgelte in der Anlage 9 nach dem individuellen Stundenentgelt vorzunehmen, mindestens das der Basisstufe. Dafür wurde die mit 5,9 % beantragte Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 abgelehnt. Es wurde darauf verwiesen, dass in diesem Jahr schon eine Erhöhung um 2,6 % vorgenommen wurde und eine neue Runde erst im nächsten Jahr fällig wird.

Die Anträge zu Angleichungen im Osten bei Arbeitszeit und Beihilfen wurden aus Zeitgründen auf den 12. September vertagt, ebenso wie eine Zahlung für das „Holen aus dem Frei“ und einem finanziellen Ausgleich für eine eventuelle Eigenbeteiligung an den Kosten der zusätzlichen Altersversorgung.

Die von Dienstgeberseite geforderte Beteiligung an diesen Kosten stand aus formalen Gründen nicht auf der Tagesordnung, wird aber demnächst auch vom Schlichtungsausschuss zu entscheiden sein. Es sind über diese Schiene weitere kalte Gehaltsabsenkungen zu befürchten.

Wie zu erwarten, gab es also keine einstimmige Abstimmung zu irgendeinem Thema, so dass wirksame Beschlüsse nicht zustande gekommen sind. Die mit – wenn auch knapper – Mehrheit angedeuteten Ergebnisse geben aber ein Signal für die zweite Stufe der Schlichtung, da dann die Beschlüsse nur noch mit einfacher Mehrheit der 7 Anwesenden gefasst werden.

Damit zeigt sich, dass die Diakonie den DRITTEN WEG tatsächlich dazu benutzen will, sich durch Absenken von Entgelten Marktvorteile zu verschaffen. Der diakonische Beitrag zum Pflegestärkungsgesetz wird sich also darin erschöpfen, gering verdienende Mitarbeitende mit weiter abgesenkten Entgelten in die Altenpflege zu locken. Da sind aber die Dienstnehmer gespannt auf die nächste Sonntagspredigt, in der erklärt wird, wie unter dem Dach der Kirche den eh schon gering entlohnten Pflegekräften weitere Absenkungen zugemutet werden.

Abwehrmöglichkeiten hat die Dienstnehmerseite nicht; das Streikrecht wurde ja vom Bundesarbeitsgericht vor Jahren kassiert und im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.

Nun bleibt den diakonischen Dienstnehmern tatsächlich nur noch das kollektive Betteln beim Schlichter, der jedenfalls nicht mit Zustimmung von Arbeitnehmern vom Kirchengerichtshof  der evangelischen Kirche eingesetzt wurde. Ob diese bereit sind, solch eine Rolle zu spielen, bleibt fraglich.