Was lange währt, wird endlich gut!!! Corona-Prämie und Entgeltentwicklung in den AVR DD

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass wir es nach einem Jahr Verhandlungen und zähem Ringen geschafft haben, mit den Dienstgebern eine Einigung zu erzielen. Am 09.11.2021 hat die Verhandler-Runde der beiden Seiten der ARK DD einen sehenswerten Kompromiss zustande bekommen, der in der virtuellen Sitzung der ARK DD am 25.11.2021 einstimmig verabschiedet wurde.

Covid-19 belastet uns alle sowohl physisch als auch psychisch sehr, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst. Allein deshalb war es uns wichtig, den Worten Taten folgen zu lassen und nicht nur Schulterklopfen. Eine materielle Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zu erzielen, die sich als Anerkennung sehen lässt, war und ist unsere Herzensangelegenheit!

Die Corona-Prämie, die nun in den AVR DD erzielt werden konnte, beträgt für Vollzeitbeschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 800,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (EG 8-13) 600,00 Euro und soll mit der Zahlung des Januargehalts, muss spätestens jedoch mit der Zahlung des Märzgehalts, steuer- und sozialversicherungsfrei, also brutto für netto, ausgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten 225,00 Euro.

Ab dem 01.01.2022 erhalten alle Kolleginnen und Kollegen in den AVR DD mehr Gehalt. Die Tabellenwerte erhöhen sich dann um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Außerdem werden diverse Zulagen erhöht.

So wird zum 01.04.2022 die Wechselschichtzulage von 70,00 Euro auf 100,00 Euro erhöht, zum 01.09.2022 dann von 100,00 Euro auf 130,00 Euro. Der Samstagszuschlag von bisher pauschal 0,64 Euro je Stunde erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf dann 15 % des Stundenentgeltes.

Darüber hinaus erhalten ab dem 01.04.2022 die Kolleginnen und Kollegen, die in der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind und die Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachweiterbildung in Palliativ-Care oder Wundmanagement von mindestens 160 Zeitstunden absolviert haben und jeweils in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert sind, und die Tätigkeit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit ausmacht, eine monatliche Zulage in Höhe von 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der Intensivpflege beschäftigt sind und über eine entsprechende abgeschlossene und anerkannte Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung verfügen (EG 8), erhalten ab dem 01.04.2022 eine monatliche Intensivzulage in Höhe von 150,00 Euro.

Besonders stolz sind wir bei diesem Verhandlungsergebnis darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen zeitgleich davon profitieren, also die zeitliche Verschiebung zu Ungunsten der Kolleginnen und Kollegen aus Ost und Nord nun der Geschichte angehört. Ebenso freuen wir uns, dass es keine Antragsfriedenspflicht mehr gibt, d. h. Anträge der Dienstnehmerseite nicht mehr vom Wohlwollen der Dienstgeberseite bei der Antragstellung abhängig sind. Ein weiterer Erfolg ist die Tatsache, dass diese Vereinbarung keine explizite Laufzeit hat. Somit kann die Dienstnehmerseite nach der Konstituierung der neuen ARK DD im nächsten Jahr direkt in die nächste Entgeltrunde starten.

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Dienstgeber sperren sich weiterhin: Keine Corona-Sonderzahlung, keine Entgeltentwicklung in 2021

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Dienstgeber haben sich wieder einmal in einer letztlich nur als Talkrunde zu bezeichnenden ARK DD Sitzung einer zusätzlich zum Entgelt zu zahlenden Corona-Prämie verweigert. Erneut wurden ausschließlich Argumente ins Land geführt, die mit der Refinanzierung zusammenhängen und die wir uns seit mehr als einem Jahr immer wieder anhören dürfen. Die Dauerschleife dieser Argumente geht an der Realität vorbei!

Die Dienstgeber wollen nur im Zusammenhang mit einer möglichst mageren Entgeltrunde überhaupt eine Corona-Prämie zahlen, die dann aber auch noch an weitere Bedingungen wie eine Antragsfriedenspflicht bis Jahresende, eine Mindestbeschäftigungsdauer im Bezugsjahr, sowie die Verweigerung der Zahlung für u. a. Maßnahmeteilnehmende, Mitarbeitende in Tagungshäusern, Kurzarbeitergeldbezieher*innen, etc.

Es geht uns um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Deshalb fordern wir weiterhin für alle Kolleginnen und Kollegen im AVR DD eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro (EG 1-8) bzw. 400 Euro (EG 9-13). Die Hinweise der Dienstgeber auf fehlende Refinanzierungen sind nur ein Beweis dafür, dass man offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, auskömmliche Refinanzierungen (Vergütungssätze) mit den Kostenträgern zu verhandeln. Dies ist aber, mit Verlaub, nicht das Problem der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, sondern auf die schwache Durchsetzungsfähigkeit der Dienstgeberseite bei solchen Verhandlungen zurückzuführen.

Auch die Anträge der Dienstgeberseite zur Entgeltentwicklung waren gelinde gesagt eine Frechheit.  Neben der Nullrunde für 2021 sollen die Entgelte nach DG-Vorstellung frühestens zum 01.02.2022 für West- und Süddeutschland, ab 01.05.2022 dann für Ost- und Norddeutschland um maximal 2,1 % steigen. Mehr als 30 Jahre ist es her, dass die deutsche Bevölkerung für den Fall der Berliner Mauer gesorgt und die Wiedervereinigung unseres Landes nach langem und hartem Widerstand erkämpft hat. Und unsere Dienstgeber machen immer noch einen Unterschied zwischen den Regionen und leben offensichtlich noch immer nicht im Hier und Jetzt!

Wir fordern eine auskömmliche und bundesweit einheitliche Steigerung der Löhne und Gehälter, die eben nicht zum Nettolohnverlust führt! Der Lebensstandard der Kolleginnen und Kollegen muss mindestens gehalten werden! Allein im Juli lag die Inflationsrate bei 3,8 %. Experten gehen für 2021 von einer Gesamtinflation von mindestens 3 % aus. Dies wäre die höchste Inflation seit 1993! Und in dem Zusammenhang bietet man seitens der DG eine Nullrunde für 2021 an! Dies wäre für die Kolleginnen und Kollegen der höchste Nettolohnverlust seit der Wiedervereinigung!

Die 2,1 % lineare Steigerung würden wir, wie von uns auch beantragt, unter folgenden Bedingungen mitgehen: Die lineare Erhöhung gilt ab dem 01.08.2021 für maximal 12 Monate und nur in Verbindung mit einer deutlichen Erhöhung der Schichtzulagen. Auch wollen wir in 2022 erneut eine lineare Erhöhung auf den Weg bringen, die dann von der neuen Kommission, die ab dem 02.06.2022 in ihr Amt eingeführt wird, verhandelt werden soll und die Inflation kompensieren muss. Wir wollen unseren Nachfolger*innen eben keine Altlasten hinterlassen!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Dienstgeber erzählen ihr Märchen vom guten Angebot weiter…

 

Schon vor Beginn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17.06.21 war für die Dienstnehmerseite klar, dass sie das von der Dienstgeberseite vorgelegte „Angebot“ so nicht akzeptieren und weiter für die Zahlung einer ordentlichen Corona-Prämie und gute Entgelterhöhungen kämpfen muss. Die Dienstnehmerseite bedauert es sehr, dass die Mitarbeitenden so lange auf ihre wohlverdiente Corona-Prämie und auf ordentliche, anerkennende Entgelterhöhungen warten müssen. Die Einsparmentalität der Dienstgeberseite zwingt aber zum Weiterverhandeln.

Der gesamte Verhandlungsverlauf dieses Jahres hat gezeigt, dass die Dienstgeberseite eine Corona-Prämie nicht – wie im öffentlichen Dienst oder im BAT-KF geschehen – bedingungslos und ohne Abstriche mit Wertschätzung an die Mitarbeitenden auszahlen will. So soll nach dem Willen der Dienstgeber zum einen der Geltungsbereich für die Zahlung einer Corona-Prämie eingeschränkt sein. Nicht alle Mitarbeitenden kämen also in den Genuss der Sonderzahlung. Zum anderen sieht die „Initiative“ der Dienstgeberseite vor, dass die Prämie nicht in einer Summe, sondern in zwei Hälften ausgezahlt werden soll: die erste Hälfte in diesem Jahr und die zweite Hälfte im nächsten Jahr, wann auch immer. Auch bei den Entgelterhöhungen werden stets Wege der Minimierung gesucht. So sollen nach der Vorstellung der Dienstgeberseite Entgelterhöhungen nicht für alle Mitarbeitenden noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für Einrichtungen der Jugendhilfe, Rehabilitation sowie für ambulante Dienste und Beratungsstellen und für alle Einrichtungen in den nördlichen und östlichen Bundesländern soll es erst im nächsten Jahr mehr Gehalt geben! Was auf der einen Seite zugestanden wird, wird also auf der anderen Seite wieder weggenommen. Rechte Tasche, linke Tasche – Gerechtigkeit für alle Mitarbeitenden sieht nach Auffassung der Dienstnehmerseite anders aus.

Die Dienstnehmerseite wird mit dem Auslaufen der Friedenspflicht am 31. Juli 2021 Anträge stellen: Die Corona-Prämie soll in einem Schlag noch in diesem Jahr ausgezahlt werden und auch die Entgelterhöhungen müssen für alle Mitarbeitenden noch in diesem Jahr erfolgen!

Schade, dass die Dienstgeberseite ihr Märchen vom guten Angebot weitererzählt. Die Mitarbeitenden hätten stattdessen endlich eine echte Anerkennung ihrer Leistungen verdient!

Dienstgeber verhindern erneut Corona-Sonderzahlung

 

In der Sitzung der ARK DD am 29.04.2021 stand erneut das Thema „Corona-Sonderzahlung“ auf der Tagesordnung. Und wiederum machte die Dienstgeberseite die Einigung über diese Prämie davon abhängig, dass an anderer Stelle im Entgeltbereich entsprechende Kürzungen erfolgen. Vorgeschlagen wurde, die eigentlich Mitte des Jahres anstehenden Entgeltverhandlungen – und damit natürlich auch die Entgelterhöhungen – um fünf Monate zu verzögern. Die Mitarbeitenden müssten dann wohl im Jahr 2021 mit einer Nullrunde leben. Weiterhin halten die Dienstgeber an ihrer grundsätzlichen Absicht fest, auch verschlechterte Regelungen für die Regionen Nord und Ost zu treffen. Gleiche Arbeit soll unterschiedlich bewertet werden: das will die Dienstnehmerseite nicht mittragen. Sie bleibt dabei: Die Corona-Sonderzahlung muss ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen gezahlt werden. Dies ist auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich geboten.

Insgesamt ist es für die Dienstnehmerseite der ARK DD nicht nachvollziehbar, warum der Dienstgeberseite nicht wirklich daran gelegen ist, den Mitarbeitenden für ihre Belastungen und ihr Engagement in der so schwierigen Zeit der Corona-Pandemie auch in Form einer finanziellen Zuwendung zu danken. Das wäre mehr als angemessen!

Dienstgeber täuschen Öffentlichkeit – Vertrauen auf Dienstnehmerseite gleich null

Mit ihrer Berichterstattung zur Corona-Sonderzahlung versucht die Dienstgeberseite der ARK DD der Öffentlichkeit weiszumachen, sie hätten tatsächlich ein Interesse daran, ihren Mitarbeitenden mit mehr als warmen Worten und einem Händedruck für deren Belastungen und Engagement in der Corona-Pandemie Danke zu sagen. Die Wahrheit aber sieht leider anders aus!

In ihrer Pressemitteilung gehen die Dienstgeber nur auf ihre vermeintlichen Wohltaten ein. Über die geplanten Einschränkungen und Kürzungen, mit denen die „Wohltaten“ mehr als wieder ausgeglichen werden sollen, wird wissentlich Stillschweigen bewahrt. So wird natürlich der von der Dienstgeberseite vorgesehene, nur eingeschränkte Geltungsbereich für die Corona-Sonderzahlung nicht erwähnt. Die Wahrheit ist aber, dass nicht alle Mitarbeitenden in den Genuss der Corona-Prämie kommen sollten. Auch die für 2021 geplante Nullrunde, sowie die Absicht, die Jahressonderzahlung auf 97,9 % abzusenken und dauerhaft einzufrieren, werden in der Öffentlichkeit nicht erwähnt – ganz zu schweigen von den beabsichtigten verschlechterten Regelungen für die Regionen Nord und Ost.

Alles in allem war es für die Dienstnehmerseite unmöglich, einer dermaßen teuer erkauften Corona-Sonderzahlung zuzustimmen. Die Dienstnehmer bleiben bei ihrer Position, dass die Corona-Sonderzahlung ungekürzt und unabhängig von Entgeltverhandlungen zu zahlen ist. Die Dienstnehmerseite setzt sich weiterhin vehement für eine Corona-Sonderzahlung ein, die angelehnt ist an die Regelungen im öffentlichen Dienst bzw. im Bereich des BAT-KF. Auch wenn das Vertrauen der Dienstnehmer gegenüber der Dienstgeberseite stark angeschlagen ist: noch ist die Bereitschaft da, über eine wirklich steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung zu verhandeln.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstgeberseite verweigert Abstimmung zu Allgemeinverbindlichkeit und Corona-Sonderzahlung

In der heutigen Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat es leider keine Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geplanten Tarifvertrages Altenpflege zwischen BVAP und ver.di gegeben. Die Dienstgeberseite weigerte sich wegen der bereits vorliegenden Ablehnung der AK Caritas, eine Abstimmung stattfinden zu lassen.

Die Dienstnehmerseite teilte diese Auffassung nicht, konnte aber ohne die Dienstgeberseite die Abstimmung nicht durchführen.

Der Dienstnehmerseite ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass trotz der Ablehnung durch die AK Caritas eine Zustimmung von Seiten der ARK DD notwendig gewesen wäre.

Bedingung der Dienstgeber für eine Zustimmung zur Corona-Sonderzahlung ist eine Kopplung an die eigentlich erst im Juni/Juli anstehenden Entgeltverhandlungen. Dies wiesen die Dienstnehmer schon aus dem Grund zurück, dass Corona-Sonderzahlungen zusätzliche Zahlungen sein müssen, um steuer- und sozialversicherungsfrei zu sein.

Die Dienstnehmerseite dankt den Mitarbeitenden vieler Einrichtungen, die mit Schreiben an die ARK DD die Forderung nach einer Corona-Sonderzahlung unterstützt haben. Wir können versichern, dass wir weiterhin für eine Gleichbehandlung aller diakonischen Mitarbeitenden kämpfen werden.

Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland

Dienstnehmerseite setzt sich weiter für Corona-Sonderzahlung ein

Die Dienstnehmerseite der ARK DD informiert darüber, dass auf Anfragen von Gesamtmitarbeitervertretungen zur Regelung einer Corona-Sonderzahlung in den AVR DD jeweils folgendes Antwortschreiben versandt wurde:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir leben derzeit in schwierigen und belastenden Zeiten. Die Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid19 sind gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst sowohl physisch als auch psychisch sehr belastend. Oft werden diese Belastungen nicht nur am Arbeitsplatz verspürt, sondern eben auch nicht selten mit nach Hause genommen. Und dort leidet bei vielen unserer Kolleginnen und Kollegen durch die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen das Privatleben ohnehin schon sehr.

Wenn nun auch noch ein nicht zu unterschätzendes Ungerechtigkeitsempfinden auf Grund der im AVR durch die Dienstgeberseite nicht gewollte Auszahlung einer analog zum TVÖD, zum BAT-KF oder zum AVR Caritas gezahlten Corona Sonderzahlung/Prämie mit hinzukommt, leidet die Motivation dieser Kolleginnen und Kollegen umso mehr. Die Wertschätzung bleibt da gefühlt gänzlich auf der Strecke.

Die Argumentation der Dienstgeberseite, dass der letzte Abschluss des AVR DD deutlich über dem nun zugegebener Weise viel zu geringen Abschluss im TVÖD liegt, an dem sich andere Tarife und Arbeitsrechtsregelungen orientieren, und die linearen Erhöhungen warum auch immer nach hinten rausgeschoben wurden und die Prämie ausschließlich eine Kompensation des Ganzen ist, ist sicherlich nicht ganz falsch, aber eben auch noch lange nicht richtig!

Es geht eben in erster Linie um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Hinweise auf den mageren Tarifabschluss im TVÖD helfen da nicht weiter! Insbesondere sind diese Argumente für die belasteten Kolleginnen und Kollegen für ihre ganz persönlichen Empfindungen und die Wertschätzung ihrer Arbeit irrelevant!

Da wir als Dienstnehmerseite genau diese Wertschätzung und die Gerechtigkeit in den Einrichtungen als  elementar in der weiteren Zusammenarbeit zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern vor Ort betrachten, werden wir auch weiterhin für die Zahlung eines Ausgleichs in diesen schwierigen und belastenden Zeiten an alle Kolleginnen und Kollegen, auch und gerade im AVR DD, streiten und kämpfen!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt Gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“

ARK DD und Fachausschuss Dienstnehmer am 12. November 2020

Am 12. November 2020 hat zunächst der Fachausschuss der Dienstnehmerseite und direkt im Anschluss daran die Arbeitsrechtliche Kommission getagt. Beide Sitzungen fanden erneut als Videokonferenzen statt.

Themen beider Sitzungen waren u.a. der Stand des Tarifvertrages in der Altenpflege zwischen ver.di und BVAP (Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche), ein Antrag der Dienstnehmerseite zur Wechselschichtzulage gem. § 20 AVR DD sowie die Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1. Die bereits in der letzten ARK-Sitzung zu diesem Thema geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde nunmehr umgesetzt, so dass die Arbeit hierzu jetzt starten kann.

Angesichts der überaus schwierigen Arbeitsbedingungen, denen Mitarbeitende in den Krankenhäusern und Einrichtungen aufgrund der Corona-Situation immer noch ausgesetzt sind, hat die Dienstnehmerseite die Dienstgeberseite damit konfrontiert, gemeinsam eine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung zu schaffen, so wie es im öffentlichen Dienst mit dem „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung“ und im Bereich des BAT-KF durch eine entsprechende Regelung geschehen ist. Die Dienstgeberseite konnte sich jedoch auch nach längerer, sehr konträrer Diskussion nicht zu diesem Schritt bewegen lassen. Die Dienstnehmerseite bedauert das sehr und wertet dies als ein falsches Signal gegenüber den hochbelasteten Kolleginnen und Kollegen.

ARK DD am 30. September 2020

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 30. September 2020 erneut in einer Videokonferenz getagt. Turnusmäßig erfolgte der Wechsel des Vorsitzes von der Dienstgeberseite auf die Dienstnehmerseite. Zum Vorsitzenden der ARK DD wurde Andreas Schneider gewählt.

Auf der Tagesordnung der ARK-Sitzung stand unter anderem das Thema „Eingruppierung“, hier insbesondere der Eingruppierungskatalog der Anlage 1 AVR DD. Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde ersichtlich, dass Berufsbilder in der Altenpflege mit der auch dort zunehmenden Spezialisierung nicht in den Eingruppierungstatbeständen der AVR DD abgebildet werden. Die ARK DD will den Eingruppierungskatalog der Anlage 1 daraufhin erneut überprüfen. Es soll dazu eine Arbeitsgruppe aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eingerichtet werden.

Weiterer Tagesordnungspunkt waren die Ausbildungsentgelte nach Anlage 10/III AVR DD. Beschlossen wurde die Erhöhung der Tabellenwerte im Anhang zu § 7 Anlage 10/III AVR DD. Diese Tabelle wurde erst durch ARK-Beschluss im November 2019 neu eingeführt und war damit nicht automatisch vom Beschluss der ARK vom 16. Juli 2019 zur Entgelterhöhung erfasst. Die Anhebung der Tabellenwerte zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2020 wurde jetzt nachgeholt.

Eigentlich sitzen wir alle im gleichen Boot

Auf einen eher unsachlichen Brief der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (Buko), welcher mit einer unter Kolleginnen und Kollegen etwas befremdlich anmutenden Fristsetzung zur Stellungnahme versehen war, hat die Dienstnehmerseite der ARK DD nun mit folgendem Antwortschreiben reagiert:

„An die

Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich

Soziale Arbeit in Zeiten der Corona-Krise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Euer Schreiben vom 07.05.2020 haben wir als Fachausschuss der Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland in unserer Sitzung am 28.05.2020 zur Kenntnis genommen und den Inhalt kontrovers diskutiert. Auch ob und in welcher Form eine Antwort auf das sehr polemisch gehaltene Ansinnen der BUKO gegeben werden sollte, wurde diskutiert. Als Vorsitzender des Fachausschusses möchte ich nun entsprechend Stellung nehmen.

Vorab möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auf der Dienstneh-merseite mit nur wenigen Ausnahmen nahezu alle auch Mitglieder einer MAV und/oder Mitglieder einer Gewerkschaft bzw. vergleichbaren Interessengemeinschaft sind. Wir setzen uns immer und vollumfänglich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein, schließlich haben wir dafür auch ein entsprechendes Verhandlungsmandat! Auch lassen wir uns gern auf sachliche Diskussionen mit den unterschiedlichsten Interessenvertretern und -Gruppierungen ein, unsachliche Polemik oder gar das Setzen von Fristen nehmen wir aber, wenn überhaupt, maximal lächelnd zur Kenntnis.

Wir sind mit der Dienstgeberseite natürlich auch zu den von Euch ge-nannten Themen im Austausch. Wir setzen jedoch nicht auf populistische und kurzfristige, auf bestimmte Arbeitsfelder reduzierte Einmalzahlungen, sondern sind vielmehr auf eine sachliche und tatsächliche Aufwertung der Arbeit und die Entlastung aller im sozialen Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen bedacht. Dies soll nicht bedeuten, dass wir Prämien oder Boni generell ablehnen, es soll aber Netto auch bei den „Heldinnen und Helden des Alltags“ auch wirklich spürbar verbleiben.

Auch beim Thema Kurzarbeitergeld sind wir der Ansicht, dass es besser ist, sachlich und in Ruhe vorzugehen und so den Dienstgebern nicht vorab die Möglichkeit von Gehaltseinsparungen umsetzen zu lassen, wie dies leider an anderer Stelle und für uns nicht nachvollziehbar von Dienstnehmerseite noch unterstützend geschieht!

Wir hoffen, mit unserer Antwort etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht genauer bzw. detaillierter auf Eure Fragen eingehen können, da sich diese zwischen uns und der Dienstgeberseite stillschweigend gegenüber Dritten im ständigen Austausch befinden. Wir stehen aber natürlich Euch auch weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung, schließlich sind wir als Dienstnehmerseite der ARK DD die Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen, die bei Kirche und Diakonie beschäftigt sind, und somit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen der BuKo!

Solidarische Grüße

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD“