Sitzung des Schlichtungsausschusses der ARK-DD am 12. Juli 2016

 

Obwohl die Dienstnehmerseite in der anberaumten Sitzung der Schlichtung angeboten hatte, ihre Anträge zurückzuziehen, war die Dienstgeberseite nicht bereit, auf dieses konstruktive Angebot einzugehen. Sie verfolgte weiter ihre Forderungen nach generellen Absenkungen in der Altenhilfe und behauptete dabei, auf die Hälfte der Absenkungen verzichtet zu haben.

Auch scheiterte der Versuch, eine ganz kleine gemeinsame Regelung zu finden, in der beide Seiten winzigste Teile ihrer Anträge hätten durchsetzen können. Die Dienstgeberseite ließ nicht ab, Absenkungen der Pflegekräfte in der Altenhilfe zu fordern.

Da die ORDNUNG für den Schlichtungsausschuss in dieser ersten Stufe des Verfahrens nur einstimmige Beschlüsse zulässt, wurde am Ende der Debatte jeder gestellte Antrag zur Abstimmung gestellt. Dazu gab es ausführliche Beratungen zur Zulässigkeit der Anträge zu  besonderen Regelungen für die Altenhilfe bundesweit, für die in Schleswig-Holstein und die im „Osten“. Sie wurden vertagt.

Anträge der Dienstgeberseite

Mit knapper Mehrheit wurde aber beschlossen, die ARK-DD aufzufordern, die abgesenkte Entgelttabelle aus der Vorlage 2 (Anlage Altenhilfe) umzuarbeiten, so dass nur die Entgeltgruppen 1 bis 6 gekürzt werden. Das Gleiche passierte dann für die Vorlage 3 (Altenhilfe Schleswig-Holstein).

Mit ebenso knapper Mehrheit wurde beschlossen, besondere Absenkungen für den Bereich der beruflichen Bildung einzuführen. In der zweiten Stufe der Schlichtung wird es also wohl dazu kommen, dass für diese „diakonischen“ Mitarbeitenden nur noch der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gezahlt werden muss. Auch für die geförderten Arbeitsverhältnisse wird wohl demnächst höchstens das Entgelt gezahlt, dass der Kostenträger zur Verfügung stellt.

Mehrheitlich wurde auch beschlossen, die Kinderzulage ab 1.4.2017 auf 50 Euro abzusenken.

Nicht anschließen konnte sich die Mehrheit des Schlichtungsausschuss dem Antrag, für den „Osten“ abgesenkte Regelungen zu treffen, da wohl dort regionale Kommissionen zuständig sind.

Anträge der Dienstnehmerseite

Die Einrechnung der Jahressonderzahlung in das monatliche Entgelt wurde mit Mehrheit abgelehnt. Es bleibt bei den bisherigen Kürzungsmöglichkeiten differenziert nach Arbeitsfeldern.

Die Konkretisierung der Notlagenregelungen und die stärkere Einbindung der ARK-DD wurde ebenso abgelehnt. Die Dienstgeberseite soll neue Vorschläge zu einer engeren Beteiligung der ARK-DD machen.

Mit Mehrheit vorgeschlagen wurde, die Festlegung der Stundenentgelte in der Anlage 9 nach dem individuellen Stundenentgelt vorzunehmen, mindestens das der Basisstufe. Dafür wurde die mit 5,9 % beantragte Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 abgelehnt. Es wurde darauf verwiesen, dass in diesem Jahr schon eine Erhöhung um 2,6 % vorgenommen wurde und eine neue Runde erst im nächsten Jahr fällig wird.

Die Anträge zu Angleichungen im Osten bei Arbeitszeit und Beihilfen wurden aus Zeitgründen auf den 12. September vertagt, ebenso wie eine Zahlung für das „Holen aus dem Frei“ und einem finanziellen Ausgleich für eine eventuelle Eigenbeteiligung an den Kosten der zusätzlichen Altersversorgung.

Die von Dienstgeberseite geforderte Beteiligung an diesen Kosten stand aus formalen Gründen nicht auf der Tagesordnung, wird aber demnächst auch vom Schlichtungsausschuss zu entscheiden sein. Es sind über diese Schiene weitere kalte Gehaltsabsenkungen zu befürchten.

Wie zu erwarten, gab es also keine einstimmige Abstimmung zu irgendeinem Thema, so dass wirksame Beschlüsse nicht zustande gekommen sind. Die mit – wenn auch knapper – Mehrheit angedeuteten Ergebnisse geben aber ein Signal für die zweite Stufe der Schlichtung, da dann die Beschlüsse nur noch mit einfacher Mehrheit der 7 Anwesenden gefasst werden.

Damit zeigt sich, dass die Diakonie den DRITTEN WEG tatsächlich dazu benutzen will, sich durch Absenken von Entgelten Marktvorteile zu verschaffen. Der diakonische Beitrag zum Pflegestärkungsgesetz wird sich also darin erschöpfen, gering verdienende Mitarbeitende mit weiter abgesenkten Entgelten in die Altenpflege zu locken. Da sind aber die Dienstnehmer gespannt auf die nächste Sonntagspredigt, in der erklärt wird, wie unter dem Dach der Kirche den eh schon gering entlohnten Pflegekräften weitere Absenkungen zugemutet werden.

Abwehrmöglichkeiten hat die Dienstnehmerseite nicht; das Streikrecht wurde ja vom Bundesarbeitsgericht vor Jahren kassiert und im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.

Nun bleibt den diakonischen Dienstnehmern tatsächlich nur noch das kollektive Betteln beim Schlichter, der jedenfalls nicht mit Zustimmung von Arbeitnehmern vom Kirchengerichtshof  der evangelischen Kirche eingesetzt wurde. Ob diese bereit sind, solch eine Rolle zu spielen, bleibt fraglich.

Sitzung der ARK DD am 1. und 2. Juni 2016

Nach zähen Beratungen in mehreren Sitzungen der ARK, Anrufung des Schlichtungsausschusses und weiteren Sondierungsgesprächen im kleineren Kreis gab es heute überraschenderweise ein Angebot der Dienstgeberseite zu Entgelterhöhungen für das Jahr 2016. Der Antrag wurde in der ARK mit großer Mehrheit beschlossen.

Er sieht eine Steigerung aller Entgelte – auch für Praktikanten – zum 01. August 2016 um 2,6 % vor, die Entgelte für Auszubildende und Pflegeschüler steigen zum gleichen Zeitpunkt um 4 %. Für die Ärzte wird erst ab August 2016 wieder verhandelt. Damit ist ein kleiner Teil der Forderungen der Dienstnehmer erfüllt und der Anschluss an die Entwicklung im öffentlichen Dienst noch nicht ganz verloren. Ob und wie eine Steigerung in 2017 stattfindet, steht aber in den Sternen.

Die Dienstnehmer bewerten die jetzt beschlossene Entgelterhöhung lediglich als eine kleine „Anzahlung“ auf die von ihnen gestellten Forderungen. Trotz dieser für 2016 beschlossenen Entgelterhöhung verbleiben alle von der Dienstnehmerseite gestellten Anträge in der Schlichtung, auch der Antrag auf eine Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016 um 5,9 %.

Die Dienstgeber werden aber wohl ebenfalls ihre Ziele in der Schlichtung weiter verfolgen, in der Altenhilfe massive Absenkungen vorzunehmen sowie zusätzlich für viele Regionen weitere Kürzungsmöglichkeiten vorzusehen.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 12. Mai 2016

Nach den bisher erfolglosen Verhandlungsrunden mit der Dienstgeberseite beriet die Dienstnehmerseite in ihrer Fachausschuss-Sitzung am 12. Mai 2016 ihr weiteres Vorgehen zur Durchsetzung ihrer eigenen Anträge sowie zur Abwehr der inakzeptablen Dienstgeber-Anträge.

Nach wie vor lassen die Dienstgeber nicht in ihrer Forderung nach, die Altenpflege aus den AVR DD abzukoppeln, um damit Gehälter abzusenken. Auch wollen sie weiterhin die Entgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deren Wohnort abhängig machen. Mitarbeitende in Schleswig-Holstein, Berlin (Ost und West), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen zukünftig weniger verdienen als Mitarbeitende aus den übrigen Bundesländern. Mit der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie der Aufwertung der Pflegeberufe hat dies wenig – oder besser gar nichts – zu tun.

Die Dienstnehmerseite stellt sich weiter gegen die Forderungen der Dienstgeber und erhebt zahlreiche eigene Forderungen, u.a. eine Erhöhung der Entgelte um 5,9 %. Aufgrund der bislang nicht möglichen Einigung zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite und um zu der Vielzahl der gestellten Anträge eine Entscheidung herbeizuführen, wollen die Dienstnehmer nunmehr den Schlichtungsausschuss einschalten. Darüber hinaus hat der Fachausschuss beschlossen, zu einigen Dienstgeber-Anträgen das Kirchengericht anzurufen. In formaler Hinsicht bestehen Zweifel bereits an deren Zulässigkeit.

Während der laufenden Verfahren bis zur nächsten ARK-Sitzung am 01./02. Juni 2016 soll es weitere Einigungsversuche geben. Bleibt abzuwarten, ob sich der Knoten lösen lässt.

Sitzung der ARK DD am 6. und 7. April 2016

Bereits in der ARK-Sitzung im Februar wurde über zahlreiche von Dienstnehmern und Dienstgebern eingebrachte Anträge abgestimmt. Den Dienstgebern geht es in ihren Anträgen vor allem darum, für bestimmte Regionen und Sparten Regelungen mit abgesenkten Entgelten und weiteren Einschnitten einzuführen. Leider gab es aber auch in der April-Sitzung kein Einsehen der Dienstgeberseite, dass die Abkopplung der Sparte „Altenhilfe“ den politischen Bestrebungen, die Alten- und Krankenpflege z.B. durch eine gemeinsame Ausbildung zu vereinheitlichen, völlig zuwiderläuft. Ebenso wenig wollten die Dienstgeber davon Abstand nehmen, mit der Schaffung regionaler Regelungen in den AVR DD in die Zuständigkeit der regionalen Rechtssetzungsgremien bzw. Arbeitsrechtlichen Kommissionen einzugreifen. Die Dienstnehmerseite will mit ihren Gegenanträgen insbesondere erreichen, dass die Möglichkeit, Entgelte mit Hilfe von Öffnungsklauseln abzusenken, erschwert bzw. abgeschafft wird. Außerdem gibt es natürlich auch eine Forderung nach linearer Entgelterhöhung. Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen sind mit ihren Lohnforderungen beispielhaft vorangegangen.

Insgesamt konnte aber auch in der April-Sitzung der ARK nach wechselseitigem Austausch von Argumenten zu den gestellten Anträgen in keinerlei Hinsicht Einigkeit zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmerseite erzielt werden. Es kam zur zweiten Abstimmung über die Anträge, so dass jetzt für beide Seiten die Anrufung des Schlichtungsausschusses eröffnet ist. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses ist der vom Präsidenten des Kirchengerichtshofes der EKD bestellte Herr Helmut Prilop, ehemaliger Vizepräsident des Göttinger Verwaltungsgerichts und seit vergangenem Jahr im Ruhestand.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 14. Januar 2016

In ihrer Fachausschuss-Sitzung am 14. Januar 2016 hatten sich die Dienstnehmer mit zahlreichen Anträgen der Dienstgeberseite für die nächste ARK-Sitzung im Februar zu befassen.

Völlig entgegen der Tendenz in der Bundespolitik, die Alten- und Krankenpflege – z.B. durch eine gemeinsame Ausbildung – zu vereinheitlichen, wollen die Dienstgeber mit ihren Anträgen die Altenhilfe von den bestehenden Regelungen in den AVR DD abkoppeln. Dazu soll es auch noch regionale Differenzierungen geben. Alles ist dem Ziel untergeordnet, das Vergütungsniveau in der Altenhilfe insgesamt abzusenken.

Ausführlicher dazu folgende Pressemitteilung des vkm-rwl:

„Kurz vor der Sitzung lag ein Stapel Papier mit Anträgen der Dienstgeberseite auf dem Tisch, die die flächendeckende Anwendung der AVR-DD in willkürlich gesetzte Regionen und Sparten aufbrechen sollen. Neben der Einführung besonderer Regelungen für den Bereich „Ost“ mit eigenen Entgelttabellen soll es zusätzlich für die Sparte „Altenhilfe“ abgesenkte Entgelte und andere Einschnitte geben.

Zur Belohnung soll sogar eine fünfte Stufe in die Entgelttabelle eingeführt werden, die aber leider mit 90 % unterhalb der jetzigen ersten Stufe liegt. Dafür sind die Verweildauen in den Stufen so weit angehoben worden, dass Mitarbeitende die Einstufung in die letzte wohl erst kurz vor Renteneintritt erleben werden. Die Dienstgeberseite geht anscheinend davon aus, dass  eine solche Absenkung die dringend benötigten Pflegekräfte in die Diakonie locken wird.

Zur Vorlage von besonders niedrigen Entgelttabellen für jedes der Bundesländer im Osten – übrigens einschließlich „West“Berlin – wird sich die Dienstgeberseite in der nächsten Sitzung der ARK-DD am 12. Februar 2016 verhalten müssen. Die Dienstnehmerseite hat den Eindruck, dass beabsichtigt ist, in den Bereich der zuständigen regionalen Kommissionen hineinzuregieren, ohne dafür kirchengesetzlich legitimiert zu sein.

Eine Verständigung über einen Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses gab es weiterhin mit der Dienstgeberseite nicht, so dass vermutet wurde, dass darauf spekuliert wird, mit dem bisherigen Amtsinhaber Schlichtungssprüche zu erreichen, die die Anträge der Dienstgeberseite bestätigen.

Es macht den Eindruck, dass die Dienstgeberseite mit Volldampf zurück ins letzte Jahrtausend fährt, indem sie das besondere kirchliche Arbeitsrecht dazu nutzen will, sich Marktvorteile gegenüber denjenigen zu verschaffen, die in Verhandlungen mit den Gewerkschaften ehrliche Tarife zustande bringen.“ (www.vkm-rwl.de)

Die Dienstnehmer haben für die nächste ARK-Sitzung ebenfalls zahlreiche Gegenanträge vorbereitet. Einigungsmöglichkeiten scheinen in weite Ferne gerückt.

Sitzung der ARK DD am 3. Dezember 2015

Die ARK-Arbeitsgruppe zur Anlage 1, die aufgrund des Mehrheitsbeschlusses des Schlichtungsausschusses der ARK DD vom 21. Oktober 2013 zur Überarbeitung der Anlage 1 der AVR DD eingesetzt worden war, hat gestern als Ergebnis ihrer bisherigen Arbeit einen gemeinsamen Antrag zum Beschluss vorgelegt. Der Antrag wurde von der Kommission einstimmig angenommen, nachdem man sich in der Arbeitsgruppe darauf verständigt hatte, nur die Änderungen zur Abstimmung zu stellen, die in der Arbeitsgruppe und in den Fachausschüssen auf beiden Seiten auch konsensfähig waren.

In die überarbeitete Anlage 1 sind neue Richtbeispiele eingefügt worden: Mitarbeiterin nach § 87 b SGB XI (EG 3); Rettungssanitäterin (EG 5); Rettungsassistentin (EG 6); Klinische Kodierfachkraft (EG 7); Notfallsanitäterin (EG 7); Operationstechnische Assistentin (EG 8); Medizinisch-Technische Assistentin/Funktionsdiagnostik (EG 8); Lehrkräfte an Berufsfachschulen und schulischen Einrichtungen für medizinische Pflegeberufe oder Gesundheitsberufe (EG 9/EG 10 je nach Tätigkeit). Die Richtbeispiele in der EG 10 „Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin mit fachlich schwierigen Aufgaben“ und „Heilpädagogin mit fachlich schwierigen Aufgaben“ wurde durch folgende Formulierung ersetzt:„Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin, Heilpädagogin mit Aufgaben, die unter Beachtung des § 12 Abs. 3 eine der folgenden Weiterbildungen erfordern: Suchttherapie, Systemische Familientherapie“.

Bezüglich der Veränderung des ersten Richtbeispiels der EG 8 (Gesundheits- und Krankenpfleger/in im OP-Dienst und in der Intensivpflege; Fachpflegekräfte in der Psychiatrie mit entsprechender Tätigkeit oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit vergleichbaren Aufgaben), das ja der eigentliche Anlass für die Einsetzung der Arbeitsgruppe war, konnte keine Einigkeit in der Arbeitsgruppe und den Fachausschüssen erzielt werden, und es bleibt zunächst bei dem jetzigen Regelungstext. Die Diskussion über dieses Richtbeispiel und weitere in der Arbeitsgruppe nicht konsensfähige Richtbeispiele soll im nächsten Jahr wieder aufgenommen werden. Weitere – nicht die Richtbeispiele betreffende Textänderungen – wurden vorgenommen. Sie können dem AVR-Rundschreiben entnommen werden.

Außer der Veränderung der Anlage 1 beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission auch noch eine neue Fassung des § 36 AVR DD. Die altersdiskriminierende Regelung, dass bei einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze die Bestimmungen der AVR ganz oder teilweise abbedungen werden können, wurde abgeschafft.

Die aufgrund der Prozessvereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber vom 8. Dezember 2014 eingesetzte Vorbereitungsgruppe berichtete, dass es keine inhaltliche Annäherung beider Seiten zu den Themen Öffnungsklauseln und Differenzierung gegeben habe. Daraufhin beschloss die ARK, die gemeinsame Arbeit der Vorbereitungsgruppe an der Prozessvereinbarung zu beenden. Anträge zu den Inhalten der Prozessvereinbarung und auch sonstige Anträge können nunmehr von beiden Seiten in der Februar-Sitzung gestellt werden.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 10. November 2015

Der Dienstnehmer-Fachausschuss diskutierte in seiner Sitzung am 10.11.15 erneut die Themen der im Dezember vergangenen Jahres mit den Dienstgebern abgeschlossenen Prozessvereinbarung. Nach immer wieder kontroversen Diskussionen im Vorbereitungsausschuss und in der ARK werden jetzt konkrete Positionen entworfen. Die Dienstnehmer halten daran fest, dass die unsäglichen Anlagen 14 und 17 sowie § 17 AVR DD so nicht stehen bleiben dürfen.

Große Empörung verursachte und als Vertrauensbruch gewertet wurde ein Antrag der Dienstgeber zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, der unter anderem eine Eigenbeteiligung der Dienstnehmer an der Zusatzversorgung vorsieht. Darauf wird jetzt entsprechend zu reagieren sein.

Die Ergebnisse der ARK-Arbeitsgruppe Anlage 1 (Eingruppierung) waren weiterer Diskussionspunkt im Fachausschuss. Sie werden auf der Tagesordnung der nächsten ARK-Sitzung stehen. Bleibt abzuwarten, ob es dazu eine Einigung gibt.

Sitzung der ARK DD am 13. August 2015

Im Rahmen der gestrigen ARK-Sitzung fand eine ausgiebige und kontroverse Diskussion zu der im Dezember zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern abgeschlossenen Prozessvereinbarung statt. Der Austausch war ergebnisoffen, in einem Vorbereitungsausschuss und in den Fachausschüssen wird an der Thematik weitergearbeitet.

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages von Dienstnehmer- und Dienstgeberseite wurde § 5 Abs. 4 S. 1 AVR DD dahingehend geändert, dass der Verweis auf die Anlagen 15 und 15a bis 15e gestrichen wurde. Auch die Anlagen 15 ff. wurden gestrichen. Sie werden als unverbindliche Dienstvertragsmuster im Anhang der AVR weitergeführt, sind aber nicht länger Bestandteil der AVR. Unter anderem haben zum Beispiel Vorgaben der Industrie- und Handelskammern zu anzuwendenden Vertragsformularen zu diesem Schritt geführt. Ein neuer S. 2 in § 5 Abs. 4 AVR DD mit dem Wortlaut „Es sind die AVR in der jeweils gültigen Fassung zu vereinbaren“ soll sicherstellen, dass mit den Mitarbeitenden die Arbeitsvertragsrichtlinien in ihrer Gesamtheit in der jeweils gültigen Fassung vereinbart werden.

Sitzung des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD am 15. April 2015

In der Fachausschuss-Sitzung der Dienstnehmerseite wurde schwerpunktmäßig an einem Diskussionspapier zu der im Dezember 2014 zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer abgeschlossenen Prozessvereinbarung gearbeitet. Die Dienstnehmer konkretisierten ihre Positionen zu den Themen Differenzierung und Öffnungsklauseln, die dann zur weiteren Diskussion in einer der nächsten ARK-Sitzungen eingebracht werden.

Darüber hinaus wurden weitere Zwischenergebnisse der ARK-Arbeitsgruppe Anlage 1 (Eingruppierung) vorgestellt und diskutiert. In die Diskussion sind auch Anregungen aus Mitarbeitervertretungen eingeflossen. Die Ergebnisse aus dem Fachausschuss werden in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe weiterbearbeitet.

Weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung war eine Auswertung des aufgrund der Tarifeinigung vom 27.01.2015 geänderten Tarifvertrages Diakonie Niedersachsen (TV DN). Hier wurde vor allem die Eigenbeteiligung der Dienstnehmer an der kirchlichen Zusatzversorgung sehr kritisch bewertet. In diesem Zusammenhang wurden auch die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) neu beschlossene Zusatzversorgungsregelung und deren mögliche Auswirkungen auf die Regelung der kirchlichen Zusatzversorgung diskutiert.

Der Fachausschuss erörterte zudem Fragen zu Krankengeldzuschuss, Praktikantenvergütungen und Ausbildungsverträgen und vertagte deren weitere Diskussion auf die nächsten Sitzungen.